Europäischer Gerichtshof erschwert Produkt-Plagiate

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat Produkt-Plagiaten klare Grenzen gesetzt. Nach dem Urteil sind Produkte als sogenannte Geschmacksmuster geschützt, wenn sie sich äusserlich klar von bisherigen Artikeln unterscheiden.

Aussenansicht des Europäischen Gerichtshofes (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat Produkt-Plagiaten klare Grenzen gesetzt. Nach dem Urteil sind Produkte als sogenannte Geschmacksmuster geschützt, wenn sie sich äusserlich klar von bisherigen Artikeln unterscheiden.

Nachahmer können sich dann nicht damit herausreden, die verwendeten Design-Elemente habe es einzeln alle schon gegeben.

Karen Millen Fashions (KMF), ein britisches Unternehmen für Damenbekleidung, hatte 2005 selbst entworfene Hemden sowie ein schwarzes Strickoberteil in Irland auf den Markt gebracht. Die irische Handelskette Dunnes Stores kaufte in einem KMF-Geschäft Exemplare dieser Kleidungsstücke, liess Kopien fertigen und brachte diese 2006 in seine Geschäfte.

Dagegen klagte KMF. Der Oberste Gerichtshof Irlands legte den Streit dem EuGH vor. Dieser betonte nun, dass Produktdesign auch dann geschützt ist, wenn es nicht formell als Geschmacksmuster eingetragen wurde.

Voraussetzung ist danach lediglich, dass das Design Eigenarten aufweist, die den Artikel von bislang «öffentlich zugänglichen» Produkten unterscheidet. Dabei reiche es aus, wenn der Hersteller aufzeigt, welches diese Eigenarten sind.

Nach dem Luxemburger Urteil ist zudem immer das Produkt in seiner Gesamtheit zu betrachten. Das Gericht wies damit das Argument des Nachahmers Dunnes ab, die Bekleidungsstücke seien nicht neu, weil sie letztlich nur Elemente kombinierten, die es einzeln alle früher schon gegeben habe. Über mögliche Schadenersatzansprüche von KMF müssen nun die irischen Gerichte entscheiden.

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