Wegen der fehlenden Regeln zur Parteifinanzierung hat sich die Schweiz wie erwartet einen Rüffel des Europarats-Gremiums GRECO eingehandelt. Die Anti-Korruptionskommission fordert klare Regeln für Spenden an politische Organisationen.
Als eines der wenigen westlichen Länder kennt die Schweiz keine Regeln zur Finanzierung von Parteien oder Abstimmungskampagnen. Der Stimmbürger erfährt nichts dazu, welches Unternehmen oder welche Interessenorganisation einer Partei, einem Komitee oder einem Kandidaten wie viel spendet.
Das schade der Transparenz, hält die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) in ihrem am Freitag veröffentlichten Bericht zur Parteifinanzierung in der Schweiz fest. Die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe werde beeinträchtigt, weil die Finanzströme nicht bekannt seien.
Zwar zeigt die Gruppe Verständnis für die Tradition in der Schweiz, wonach Parteien als private Organisationen gelten und die Diskretion einen hohen Stellenwert geniesst. Dennoch verstosse die Schweiz gegen Empfehlungen der GRECO zur Finanzierung von Parteien und Abstimmungskampagnen. Die Schweiz gehört der GRECO seit 2006 an.
Spenden offenlegen
Konkret schlägt GRECO umfassende gesetzliche Regeln für Bund und Kantone vor, die das heutige Schweizer System auf den Kopf stellen würden. Die zentrale Empfehlung: Sämtliche Spenden ab einem gewissen Betrag sollen offengelegt, anonyme Spenden verboten werden.
Der Bundesrat wird sich bis Ende April 2013 zu den GRECO-Empfehlungen äussern müssen. Rechtlich bindend ist der Bericht nicht. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) kündigte am Freitag an, der Bundesrat werde Anfang 2012 eine Aussprache über das weitere Vorgehen führen.
Ebenfalls evaluiert hat GRECO die Regeln in der Schweiz zur Bekämpfung der Korruption. Hier fällt das Urteil günstiger aus: Die Anforderungen würden in hohem Masse erfüllt.
In Frage stellt GRECO jedoch die Wirksamkeit: Die Zahl der Verurteilungen sei gegenüber der Zahl der laufenden Verfahren gering. Beunruhigend sei, dass es noch nie zu einer Verurteilung wegen Privatbestechung gekommen sei. Eine Verbesserung bringen würde allenfalls, wenn Privatbestechung von Amtes wegen – statt auf Antrag – verfolgt würde.