Europaratsgremium gibt Schweizer Strafvollzug gute Noten

In der Schweiz geht die Polizei bei Festnahmen in der Regel korrekt vor. Auch in den Gefängnissen werden die Insassen fast überall meist anständig behandelt. Eine Ausnahme stellt der Kanton Genf dar. Zu polizeilichen Übergriffen kommt es in vermindertem Mass auch im Kanton Waadt.

In der Regel geht die Schweizer Polizei bei Festnahmen korrekt vor (Symbolbild) (Bild: sda)

In der Schweiz geht die Polizei bei Festnahmen in der Regel korrekt vor. Auch in den Gefängnissen werden die Insassen fast überall meist anständig behandelt. Eine Ausnahme stellt der Kanton Genf dar. Zu polizeilichen Übergriffen kommt es in vermindertem Mass auch im Kanton Waadt.

Das stellt der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht zu Handen der Schweizer Behörden fest. Mitglieder der CPT – eines Gremiums des Europarates – besuchten die Schweiz vom 10. bis 20. Oktober 2011.

Unter die Lupe nahmen sie Haftanstalten in den Kantonen Genf, Waadt, Bern, Thurgau, Zug und Zürich. Frühere derartige Inspektionen in der Schweiz hatte die CPT in den Jahren 1991, 1996, 2001 und 2007 durchgeführt.

Der Ausschuss profitierte nach eigener Aussage von einer „exzellenten Zusammenarbeit“ mit den zuständigen Behörden. Er habe auch „fruchtbare“ Gespräche mit Justizministerin Simonetta Sommaruga führen können.

Die Bestimmungen des seit 2007 in der ganzen Schweiz gültigen Strafgesetzbuches würden „zum grossen Teil respektiert“. Im Kanton Genf jedoch hätten sich manche Personen darüber beschwert, dass Polizisten bei Festnahmen sich geweigert hätten, über deren Grund zu informieren und das Recht auf einen Anwalt zu respektieren.

Körperliche Misshandlungen

Das bereits in der Vergangenheit festgestellte Problem von Polizeigewalt bleibe im Kanton Genf aktuell. „Ein Besorgnis erregender Anteil“ von Inhaftierten, die von der CPT befragt wurden, habe sich über körperliche Misshandlungen beklagt, heisst es im Bericht.

Hauptsächlich werde über Faustschläge und Fusstritte bei Verhaftungen berichtet, obwohl – nach Angaben der Betroffenen – kein Widerstand von Seiten der Festzunehmenden vorliege. Auch die „fortgesetzte Anwendung von Würgetechniken“ wird erwähnt. Diese Vorwürfe seien grösstenteils durch medizinische Unterlagen belegt.

Besonders schlecht weg kommt das Genfer Gefängnis Champ-Dollon. Im Kanton Waadt stellte das EU-Gremium vereinzelte exzessive Gewaltanwendung bei Verhaftungen durch Angehörige der Schnellen Eingreiftruppe DARD fest.

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