Die Reformierten Kirchen der Schweiz sollen in Zukunft über eine Synode auf nationaler Ebene verfügen. Dies hat die Abgeordnetenversammlung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) am Dienstag in Bern beschlossen.
Bei Synoden handelt es sich um Kirchenparlamente. Die Schweizer Synode soll nach Angaben des Evangelischen Kirchenbundes die Synoden der Mitgliedkirchen – also der Kantonalkirchen – ergänzen.
Mit dem Beschluss vom Dienstag habe die Abgeordnetenversammlung ein Zeichen gesetzt, dass die Kirche auch national sei, hiess es in einer Mitteilung des SEK. «Die Schweizer Reformierten haben heute mutig entschieden», wurde Kirchenbundspräsident Gottfried Locher im Communiqué zitiert.
Die Abgeordnetenversammlung formulierte gleichzeitig vier Grundaussagen zum Kirchensein: «Die evangelisch-reformierte Kirche lebt als Kirchgemeinde, als Kantonalkirche und als schweizweite Kirchengemeinschaft.» Diese Aussagen bilden gemäss der SEK die Eckpfeiler für die neue Verfassung.
Im Juni 2013 hatte der Kirchenbund einen Vorschlag für eine neue Verfassung an die Kirchen zur Vernehmlassung geschickt. In einem nächsten Schritt würden nun «konsensfähige Vorschläge erarbeitet», hiess es am Dienstag.