Vor dem Bezirksgericht Horgen stehen ab heute, Dienstag, zwei junge Frauen. Die 30-jährige Fachfrau Gesundheit und die 26-jährige Verkäuferin sollen vor zwei Jahren eine Bewohnerin eines Alterszentrums in Kilchberg ZH getötet und beraubt haben.
Die Anklage plädiert auf eine Verurteilung wegen Mordes. Kurz vor Prozessbeginn hat Staatsanwalt Matthias Stammbach zudem einen Eventualantrag auf einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung nachgereicht. Den Strafantrag will er erst an der Hauptverhandlung bekanntgeben.
Die Verteidiger der beiden Schweizerinnen weisen die Mordanklage dezidiert zurück. Es gebe viele Unklarheiten und offene Fragen, sagten sie Ende Oktober auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Ihre Mandantinnen haben zwar Geständnisse abgelegt. Die hauptbeschuldigte Pflegerin zog ihr Geständnis später allerdings zurück. Ihr Rechtsvertreter erwägt einen Antrag auf Freispruch.
Die Frau ist aber nicht nur des Mordes und des Raubs angeschuldigt. Ihr wird zudem vorgeworfen, fünf weitere Alterszentrum-Bewohnerinnen sowie zwei Bewohnerinnen eines Luzerner Alterszentrums bestohlen zu haben. Sie war in den Einrichtungen jeweils angestellt.
Die andere Beschuldigte räumt ein, dass sie an jenem Abend mit dabei war und die betagte Frau bestohlen hat. Sie bestreitet aber jegliche Tötungsabsicht.
Gemäss Anklageschrift drangen die beiden am späten Abend des 9. November 2013 mit einem Passepartout in die Wohnung einer 88-jährigen Bewohnerin des Alterszentrums Hochweid ein. Sie drückten der schlafenden Frau einen mit Salmiakgeist getränkten Lappen aufs Gesicht.
Das Opfer erstickte. Die Pflegerin und ihre Komplizin durchsuchten die Wohnung nach Wertgegenständen. Mit Bargeld, Schmuck, einer teuren Uhr und einer Bankkarte verliessen sie die Wohnung.
Die Verhandlung ist auf fünf Tage in dieser und der kommenden Woche angelegt. Die Urteilseröffnung ist für den 27. November vorgesehen.