Ex-Angestellter des Olympischen Museums in Lausanne verurteilt

Das Lausanner Strafgericht hat den ehemaligen Betreiber des Ladens im Olympischen Museum von Lausanne zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren – davon sechs Monate Gefängnis – verurteilt. Er hatte 1,765 Millionen Franken veruntreut.

Das Olympische Museum von Lausanne (Archiv) (Bild: sda)

Das Lausanner Strafgericht hat den ehemaligen Betreiber des Ladens im Olympischen Museum von Lausanne zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren – davon sechs Monate Gefängnis – verurteilt. Er hatte 1,765 Millionen Franken veruntreut.

Mit dem Geld besuchte er seinen kranken Vater in Thailand – er verjubelte es aber auch in Nachtclubs. Dazu hatte der Mann zwischen 1999 und 2010 Rechnungen gefälscht. Trotz der Verurteilung muss er nicht ins Gefängnis zurückkehren, da er bereits sechs Monate in Untersuchungshaft verbracht hat.

An einer kurzen Gerichtsverhandlung vom Mittwoch genehmigte das Gericht die Vereinbarung, welche die beiden Parteien bereits in einem vereinfachten Verfahren getroffen hatten.

Der 52-jährige Familienvater wurde des gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung für schuldig gesprochen. Er hatte ein System von falschen Rechnungen eingerichtet, um sich den Kontrollen zu entziehen.

In gewissen Jahren steckte er auf diese Weise über 240’000 Franken in die eigene Tasche. Von den 1,765 Millionen wurde nichts mehr gefunden. Er habe alles ausgegeben, gab der Mann vor Gericht an.

Casino und Hilfe für kranken Vater

Das Geld verjubelte er unter anderem im Casino von Divonne (F) und in Nachtclubs. Den grössten Teil des Geldes verwendete er aber, um seinen kranken Vater in Thailand zu besuchen. In zehn Jahren reiste er 52 Mal nach Thailand.

In der von den Parteien unterzeichneten Vereinbarung verpflichtete sich der Verurteilte, die 1,765 Millionen Franken im Rahmen seiner Mittel zurückzuzahlen. Seit vergangenem September überwies er zwischen 50 und 150 Franken pro Monat.

Das Gericht verurteilte den Mann zudem dazu, die Gerichtskosten von rund 30’000 Franken und die 24’000 Franken Verfahrenskosten des Museums zu übernehmen.

Für das Museum sei in erster Linie wichtig, dass der Mann seine Schuld anerkannte habe und dass er bestraft worden sei, sagte Rémy Wyler, der Anwalt des Olympischen Museums.

Das Museum habe die notwendigen Massnahmen getroffen, damit sich ein solcher Betrug nicht wiederhole. Véronique Fontana, die Anwältin des Verurteilten sagte, ihr Klient sei erleichtert, dass die Affäre zu Ende ging.

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