Das Zürcher Obergericht hat einen ehemaligen Direktor des Schweizer Ablegers der Dresdner Bank wegen mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Dies teilte das Gericht am Montag mit.
Damit hat das Obergericht das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Zürich im zweiten Anlauf bestätigt. Im ersten Berufungsprozess war der Ex-Banker nämlich überraschend freigesprochen worden.
Die Staatsanwaltschaft gab sich mit dem Urteil allerdings nicht zufrieden und gelangte ans Bundesgericht. Dieses wies den Fall dann zur Neubeurteilung ans Obergericht zurück. Dieses attestiert dem heute selbständigen Vermögensverwalter eine beträchtliche kriminelle Energie.
Der heute 44-jährige Beschuldigte war in den Jahren 2004 bis 2007 als Direktor bei der Dresdner Bank (Schweiz) tätig, wo er als als Teamleiter für Osteuropa zuständig war. Gemäss Anklage soll er zwischen Dezember 2004 und Juni 2006 bei elf Kommissionszahlungen rund 1,5 Millionen Franken abgezweigt haben. Das Geld soll auf Konten von drei von ihm kontrollierten Gesellschaften in Panama geflossen sein.
Als die Transaktionen aufflogen, gab der Beschuldigte noch an, froh zu sein, dass seine Machenschaften aufgedeckt worden seien. Zudem berief er sich auf eine private Notsituation. Später widerrief er diese Aussagen und liess seinen Verteidiger auf einen vollen Freispruch plädieren.
Bereits das Bezirksgericht Zürich kaufte dem Banker die angebliche Notsituation nicht ab. So hatte er bei einem jährlichen Einkommen von 240’000 Franken einen Bonus von 816’000 Franken bezogen.