Im Prozess um die mutmassliche Veruntreuung bei den Titlisbahnen räumte der angeklagte Buchhalter vor dem Richter ungenügende Abklärungen der Investments in asiatische Gesellschaften ein. Diese hätten ihn zudem nach ersten Zahlungen unter massiven Druck gesetzt.
Der Angeklagte überwies mit 24 Transaktionen insgesamt 10 Mio. Franken vom Konto der Titlisbahnen zu Investmentgesellschaften in Asien. Versprochen wurden ihm dafür hohe Renditen. Zuvor investierte er sein privates Geld.
Der ehemalige Buchhalter sagte am Donnerstagmorgen vor dem Obwaldner Kantonsgericht, er habe sich zu wenig Gedanken darüber gemacht, ob es rechtens gewesen sei, dass er Firmengelder von bis zu einer Million Franken eigenhändig investierte.
Zu seinem Motiv für die Zahlungen sagte er, er habe etwas Gutes für die Bahn tun wollen. Aus heutiger Sicht meinte er, dies sei komplett falsch gewesen: „Ich würde es gerne rückgängig machen.“ Er verneinte, mit den investierten Firmengeldern seine vorherigen privaten Investitionen sichern zu wollen.
Der Buchhalter konnte die Zahlungen vom Firmenkonto übers Internet selber auslösen. Dafür nötig waren sein Zugangscode sowie jener seines Vorgesetzten, den er in der Pultschublade aufbewahrte. Den Code seines Chefs erhielt er von Beginn weg. „Das war normal. Für den Fall, dass er nicht da war“, erklärte der ehemalige Buchhalter die damalige Praxis bei den Titlisbahnen.
Bei der Befragung durch den Richter sagte der 37-Jährige, er habe hauptsächlich übers Internet und einzelnen Telefonen Informationen zu den asiatischen Gesellschaften eingeholt. „Im Nachhinein kann ich sagen, dass ich dem zu wenig Beachtung geschenkt habe“, sagte er. „Ich kann heute nicht alle Entscheidungen von damals rational erklären“, sagte er unter Tränen.
Als er sich aus den Investements zurückziehen wollte, sei er von den Geschäftspartnern in Asien unter „massiven“ Druck gesetzt worden um weitere Zahlungen zu tätigen. „Es war ein Teufelskreis.“ Persönlich geriet er in eine enorme Stresssituation. Er wollte sich niemandem anvertrauen. „Ich hatte das Gefühl, ich musste den Bahnen etwas beweisen und könnte das selber bewerkstelligen“, sagte der Angeklagte. Er sei kurz vor dem Nervenzusammenbruch gestanden.
Wann das Urteil verkündet wird, ist noch nicht klar. Es wird am Donnerstagabend oder Freitagmorgen erwartet.