Das Bezirksgericht Zürich hat am Freitag den ehemaligen GC-Manager Erich Vogel und den Spielervermittler Peter Bozzetti schuldig gesprochen – Vogel wegen Gehilfenschaft zu versuchter Erpressung, Bozzetti wegen versuchter Erpressung und versuchter Nötigung.
Das Gericht verurteilte Vogel zu einer bedingen Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 150 Franken. Bozzetti kassierte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten. 6 Monate davon muss er absitzen.
Das Gericht folgte bei der den Tatbeständen der Staatsanwaltschaft, blieb beim Strafmass aber unter den Anträgen der Anklage. Diese hatte für Bozzetti eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten, für Vogel eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monate bedingt verlangt.
Dem 75-jährigen Fussballmanager Erich Vogel wurde vorgeworfen, 2013 dem Luzerner Spielervermittler Peter Bozzetti beim Versuch geholfen zu haben, dem damaligen YB-Sportchef Fredy Bickel zu erpressen.
Laut Anklage hatte Bozzetti Bickel kontaktiert und von ihm ein Couvert mit 131’000 Franken verlangt. Andernfalls werde er «heisse Dokumente» über Bickel der Zeitung «Blick» zuspielen.
Bozzetti brachte danach auch den früheren GC-Manager Vogel ins Spiel. Er soll die wichtigen Unterlagen bei sich verwahrt haben. Bickel schaltete danach die Polizei ein, die daraufhin die Telefongespräche und den SMS-Verkehr zwischen Bozzetti und Vogel abhörte.
Im September 2013 wurden Vogel und Bozzetti verhaftet. Sie sassen danach 20 Tage in Untersuchungshaft.
Schmerzensgeld für Bickel
Das Gericht sei den glaubhaften Aussagen von Fredy Bickel gefolgt, sagte der Gerichtsvorsitzende bei der Urteilseröffnung. Bozzettis Version, Bickel habe ihm die 131’000 Franken übergeben wollen, weil ihn Gewissensbisse geplagt hätten, sei nicht stimmig und nicht überzeugend. Der Erpressungsversuch sei zudem durch den SMS-Verkehr belegt worden.
Laut dem Gericht hat Bozzetti zudem versucht, den früheren Trainer des FC Basel, Murat Yakin, zu nötigen, indem er diesen habe dazu bringen wollen, eine Zahlung von 90’000 Franken zu leisten. Bozzettis Verhalten stuften die Richter als «hinterhältig, aber nicht intelligent» ein.
Vogel hat Fehler gemacht
Die Gehilfenschaft von Erich Vogel begründete das Gericht damit, dass dieser Bozzetti telefonisch aufgefordert habe, mehr Geld aus Bickel herauszuholen. Zudem habe er vom Spielervermittler aus der erwarteten Zahlung die sofortige Rückzahlung eines früheren Darlehens von 61’000 Franken verlangt.
Das Gericht sprach im Fall Vogel von einem leichten Verschulden. Er habe Bozzetti nur in einem geringen Umfang beraten und in der U-Haft eingestanden, dass er einen Fehler gemacht habe.
Trotzdem wurden beide Beschuldigten solidarisch verpflichtet, Bickel ein Schmerzensgeld von 1500 Franken zu bezahlen. Zudem müssen sie eine Prozessentschädigung von 16’200 Franken übernehmen.
Vogel hatte in der Verhandlung vor acht Tagen lange geschwiegen, dann aber ein fulminanten Schlusswort gehalten. Den Schuldspruch des Gerichts nahm er ohne Regung entgegen.