Jörg Kachelmann darf den Namen seiner ehemaligen Geliebten bis auf weiteres nicht mehr in der Öffentlichkeit nennen. Wie die Anwälte der Ex-Geliebten am Freitag in Frankfurt mitteilten, hat das Landgericht Mannheim eine entsprechende einstweilige Verfügung erlassen.
Demnach wird dem Moderator verboten, die Ex-Geliebte „in der Öffentlichkeit (…) mit vollständigem Familiennamen zu benennen“. Kachelmann hatte den Namen der Frau in seinem Buch „Recht und Gerechtigkeit“ genannt.
Bei einer Pressekonferenz auf der Buchmesse in Frankfurt am Freitag verteidigte er sich: „Es ist so, dass letztlich alle Personen der relativen oder absoluten Zeitgeschichte – das wird sich noch weisen in weiteren Gerichtsinstanzen – voll genannt werden“, sagte Kachelmann. „Das gilt für alle, die in einer „Bunte“-Strecke sich selbst gezeigt haben.“
Kachelmanns Rechtsanwalt Ralf Höcker kündigte Widerspruch gegen die Verfügung an: „Die Dame ist Radiomoderatorin, drängt sich mit allen Mitteln in die Öffentlichkeit, unter anderem mit einer Fotostrecke in der Bunten – dass man sie namentlich nicht nennen sollte, leuchtet mir nicht ein.“
Die Radiomoderatorin hatte Kachelmann der Vergewaltigung bezichtigt. Am Ende eines spektakulären Prozesses war der Wetterexperte im Mai 2011 freigesprochen worden. Die Ex-Geliebte hatte nach dem Ende des Prozesses der Zeitschrift „Bunte“ ein Interview gegeben und auch die Veröffentlichung von Fotos zugelassen.
Die Ex-Geliebte hatte am Donnerstag über ihren Anwalt durchgesetzt, dass Kachelmanns Buch nicht weiter an die Läden verteilt werden darf. Dem Heyne-Verlag ist deshalb die Verbreitung des Buchs untersagt, so lange sie darin mit vollem Namen genannt wird.
Verlagsleiter Ulrich Genzler sagte, von der Erstauflage von 50’000 Exemplaren seien bereits 40’000 an den Buchhandel ausgeliefert. Diese sind nicht von dem Verbot betroffen und dürfen verkauft werden. Genzler kündigte eine geschwärzte Neuauflage an.