Ex-Geschäftsleitungsmitglied der Nationale Suisse verurteilt

Ein ehemaliges Geschäftsleitungsmitglied des Versicherers Nationale Suisse ist am Montag vom Basler Strafgericht wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu zwei Jahren bedingt verurteilt worden. Dabei ging es um Immobiliengeschäfte, die einige Jahre zurückliegen.

Das 46-jährige Ex-Geschäftsleitungsmitglied der Nationale Suisse hatte Geld abgezweigt (Symbolbild) (Bild: sda)

Ein ehemaliges Geschäftsleitungsmitglied des Versicherers Nationale Suisse ist am Montag vom Basler Strafgericht wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu zwei Jahren bedingt verurteilt worden. Dabei ging es um Immobiliengeschäfte, die einige Jahre zurückliegen.

Der heute 46-jährige Angeklagte war von 1993 bis 2009 für die Nationale Suisse tätig gewesen und hatte die Immobiliengeschäfte für eine Tochtergesellschaft des Versicherers abgewickelt. In einem von insgesamt drei Fällen, die zur Anklage gelangten, war das Geld aber auf Konten zweier privater Firmen des Angeklagten geflossen.

Das Strafgericht gelangte zur Überzeugung, dass der Angeklagte das aus einem Immobiliengeschäft stammende Geld – rund eine Million Franken – nicht für sich selbst vereinnahmen durfte. Einen Schuldspruch fällte es indes nur in diesem Fall; in den zwei anderen Fällen sah es zwar Ungereimtheiten, verneinte aber deren strafrechtliche Relevanz.

Trotz des teilweisen Freispruchs muss der Angeklagte die gesamten Verfahrenskosten tragen. Zudem hat das Gericht der Nationale Suisse 1,13 Millionen Franken Schadenersatz zugesprochen und Vermögenswerte von 1,5 Millionen Franken eingezogen.

Verlust weitgehend gedeckt

Die Nationale Suisse hielt nach dem Urteil in einem Communiqué fest, damit seien die von ihr gestellten Schadenersatzforderungen zu einem grossen Teil gutgeheissen worden. Mit den beschlagnahmten und den im Urteil ihr zugesprochenen Geldern könne der entstandene Verlust weitgehend gedeckt werden.

Im Strafmass blieb das Gericht hinter dem Antrag des Staatsanwalts zurück: Dieser hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert – davon zwei Jahre bedingt. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.

Nächster Artikel