Entlassene Gefangene im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen können unter bestimmten Bedingungen freiwillig ins Gefängnis zurückkehren. Der Düsseldorfer Landtag beschloss am Donnerstag ein neues Strafvollzugsgesetz.
Demnach kann ein früherer Häftling innerhalb von sechs Monaten nach seiner Entlassung auf eigenen Antrag für maximal einen Monat wieder in die Justizvollzugsanstalt (JVA) «einziehen». Und zwar dann, wenn «dies zur Verhinderung einer schwerwiegenden Straftat erforderlich ist.»
Justizminister Thomas Kutschaty sagte, viele ehemalige Gefangene fühlten sich von der Gesellschaft entfremdet und seien überfordert. In den ersten sechs Monaten entscheide sich häufig, ob ein Ex-Häftling den Absprung von seinem früheren, kriminellen Leben schaffe. Eine kurzfristige Rückkehr in die JVA könne vernünftig sein, um dort noch einmal auf das Leben draussen vorbereitet zu werden.
Mit hohen Fallzahlen werde nicht gerechnet, hiess es im Ministerium. Die Betroffenen können an den Unterbringungskosten beteiligt werden und sind auf Wunsch sofort wieder zu entlassen.