Ex-Radprofi Jan Ullrich wegen Autounfall mit Alkohol vor Gericht

Weil er alkoholisiert einen Unfall bei Mattwil TG verursacht hat, steht der Ex-Radprofi Jan Ullrich am Dienstag vor dem Bezirksgericht Weinfelden. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

Weil er alkoholisiert einen Unfall bei Mattwil TG verursacht hat, steht der Ex-Radprofi Jan Ullrich am Dienstag vor dem Bezirksgericht Weinfelden. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

Zudem soll der 41-jährige Deutsche, der in der Schweiz wohnt, eine Busse von 10’000 Franken bezahlen. Laut Anklage hatte sich der erste und bislang einzige deutsche Sieger der Tour de France (1997) im Mai 2014 zweimal angetrunken ans Steuer seines Autos gesetzt. Der Beschuldigte soll vor der Fahrt zusammen mit einem Kollegen mehrere Falschen Weisswein getrunken haben.

Bei der Heimfahrt auf einer Überlandstrasse an seinen Wohnort in Scherzingen am Bodensee sei der ehemalige Radrennfahrer mit einer Geschwindigkeit von 139 km/h auf eine Kreuzung in Mattwil TG zu gerast. Dort krachte er mit hoher Geschwindigkeit ins Heck eines Autos, dessen Fahrer am Stopp angehalten hatte. Das Auto wurde in eine Wiese katapultiert.

Ulrich fuhr weiter über die Kreuzung und stiess frontal mit einem entgegenkommenden Wagen zusammen. Verletzt wurde beim Unfall niemand, der Schaden beträgt knapp 70’000 Franken. Gemäss der Anklageschrift hatte der Angeschuldigte mindestens 1,8 Promille Alkohol im Blut.

Ullrich räumt Schuld ein

Der Ex-Radprofi räumte später öffentlich ein «unverzeihliches» Verhalten ein und gelobte Besserung. Der Prozess wegen vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln und mehrfachen vorsätzlichen Fahrens in qualifiziert fahrunfähigem Zustand wird im abgekürzten Verfahren geführt. Die Probezeit für die Bewährungsstrafe soll auf vier Jahre angesetzt werden.

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