Ex-Radrennfahrer Tony Rominger zu Unrecht des Dopings verdächtigt

Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag den Journalisten Thomas Angeli wegen übler Nachrede verurteilt. Er hatte in einem Artikel im «Beobachter» den langjährigen Radprofi Tony Rominger sowie den Sportmanager Marc Biver in den Dunstkreis des internationalen Doping-Handels gerückt.

Marc Biver (l.) und Tony Rominger im Jahr 2007 (Bild: sda)

Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag den Journalisten Thomas Angeli wegen übler Nachrede verurteilt. Er hatte in einem Artikel im «Beobachter» den langjährigen Radprofi Tony Rominger sowie den Sportmanager Marc Biver in den Dunstkreis des internationalen Doping-Handels gerückt.

Das Gericht fällte gegen den 49-jährigen Journalisten eine bedinge Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 90 Franken aus. Die Anklage hatte 100 Tagessätze zu 110 Franken sowie eine Busse von 2800 Franken gefordert.

Der Autor hatte nach dem Auffliegen des amerikanischen Ex-Rad-Profis Lance Armstrong die Verbindungen der am Dopingskandal involvierten Personen in die Schweiz untersucht. Der Artikeln mit dem Titel «Die Doping-Connection» brachte mit Tony Rominger einen langjährigen Radprofi und mit Marc Biver einen bekannten Sportmanager ins Spiel.

Die Rechtsvertreter von Rominger und Biver verlangten vor Gericht nicht nur einen Schuldspruch, sondern auch Schmerzensgelder von je 10’000 Franken. Die Verteidigung des Journalisten verlangte einen Freispruch und führte aus, dass der Beschuldigte in gutem Glauben gehandelt habe.

Je 1000 Franken Schmerzensgeld

Das Gericht sah jedoch den Tatbestand der üblen Nachrede als erfüllt an. Die Aufmachung und der Titel des Artikels vom 9. November 2012 hätten den Eindruck erweckt, dass beide Geschädigten ein Teil des Netzwerks des Dopinggeschäfts gewesen seien, sagte der Vorsitzende.

Der verurteilte Journalist wurde verpflichtet, beiden Geschädigten Schmerzensgelder von je 1000 Franken zu bezahlen. Zudem muss er eine Prozessentschädigung von je 6750 Franken übernehmen. Hinzu kommen Gerichtskosten von 1500 Franken. Der «Beobachter» kann den Fall an das Zürcher Obergericht weiterziehen.

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