Ex-Regierungsräte erhalten im Kanton Aargau weniger Geld

Die Mitglieder des Aargauer Regierungsrats erhalten nach ihrem Amtsende weniger Geld aus der Staatskasse. Das hat der Grosse Rat am Dienstag beschlossen. Neu gewählte Regierungsräte werden wie alle Staatsangestellte in einer Pensionskasse versichert.

Die Mitglieder des Aargauer Regierungsrats erhalten nach ihrem Amtsende weniger Geld aus der Staatskasse. Das hat der Grosse Rat am Dienstag beschlossen. Neu gewählte Regierungsräte werden wie alle Staatsangestellte in einer Pensionskasse versichert.

Wer vor dem Pensionsalter aus dem fünf Mitglieder zählenden Regierungsrat ausscheidet, erhält eine Abgangsentschädigung eines Jahreslohns von rund 300’000 Franken. Wer bereits 57 Jahre alt ist, bekommt bis zur Pensionierung eine Übergangsrente von bis zu 150’000 Franken pro Jahr.

Nicht ins Gewicht fällt, ob jemand zurücktritt oder vom Volk abgewählt wird. Die neue Bestimmung gilt nicht für die amtierenden Regierungsräte. Der Grosse Rat hiess die Regelung letztlich mit 116 zu 2 Stimmen gut. Der Rat hatte zuvor weitergehende Kürzungsanträge der SVP abgelehnt.

In der Debatte wurde die neue Regelung als «korrekt» bezeichnet. Es sei endlich an der Zeit, die «fürstlichen Ruhegehälter» abzuschaffen, hiess es. Finanzdirektor Roland Brogli (CVP) sagte, der Aargau setze nun im Vergleich mit anderen Kantonen auf eine durchaus «kostengünstige Regelung».

Der Regierungsrat musste die Vorlage gegen seinen Willen ausarbeiten. Der Grosse Rat hatte eine SVP-Motion überwiesen, um die Ruhegehälter der Magistraten zu kürzen.

Das Dekret über die berufliche Vorsorge für die Mitglieder des Regierungsrats orientiert sich weitgehend an den Spielregeln in anderen Kantonen. Ein Magistrat wird bei Amtsantritt nach den gleichen Grundsätzen wie das Staatspersonal bei der Aargauischen Pensionskasse (APK) versichert werden. Der Arbeitgeberbeitrag beträgt pro Person und Jahr rund 45’000 Franken.

Derzeit gibt es ein halbes Gehalt

Das Ruhegehalt für ein Ex-Regierungsmitglied beträgt derzeit 50 Prozent der Jahresgrundbesoldung. So sieht es das seit 1975 geltende Dekret vor. Die Grundsätze des Dekrets stammen aus dem Jahr 1944.

Damit ein Ex-Regierungsmitglied jedoch das volle Ruhegehalt kassiert, muss es mindestens 12 Jahre im Amt gewesen sein oder beim Rücktritt bereits 60 Jahre alt sein. Wer keine 12 Jahre im Amt ist, dem wird pro fehlendem Jahr das Ruhegehalt um drei Prozent gekürzt.

Der 65-jährige Regierungsrat und Finanzdirektor Roland Brogli (CVP), der sich im Herbst nach 16 Jahren nicht mehr der Wiederwahl stellt, erhält das volle Ruhegehalt von 150’000 Franken. Die 51-jährige Susanne Hochuli, die nach acht Jahren nicht mehr antritt, bekommt ein um zwölf Prozent gekürztes Ruhegehalt von 130’000 Franken pro Jahr.

Im Aargau erhielten per Ende 2015 insgesamt 15 Personen Ruhegehälter beziehungsweise Hinterbliebenenrenten. Davon sind 10 ehemalige Mitglieder des Regierungsrats und 5 Witwen ehemaliger Regierungsräte.

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