Der ehemalige UBS-Manager Raoul Weil ist am Montag in Fort Lauderdale (Florida) freigesprochen worden. Die Geschworenen beschlossen das Verdikt «nicht schuldig» nach einer Stunde Beratungszeit. Weil und seine Frau umarmten sich; es flossen Tränen.
In den Schlussplädoyers hatte zuvor die Verteidigung Punkte sammeln können, während die Anklage farblos blieb.
Das Schlusswort der Verteidigung war hart. Anwalt Matthew Menchel bezeichnete den Kronzeugen Martin Liechti als Kriminellen und Lügner. Liechti war bis 2008 Amerika-Chef der UBS-Vermögensverwaltung gewesen und hatte seinen früheren Freund und direkten Vorgesetzen Weil am meisten belastet.
Weil ist in den USA wegen Beihilfezu Steuerbetrug angeklagt. Bei einem Schuldspruch drohen ihm bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Beide Seiten, Anklage und Verteidigung, hatten je zwei Stunden Zeit, um den Geschworenen nochmals ihre Sicht der Dinge zu präsentieren. «Es ist eine schöne Geschichte, von der US-Regierung schön ausgemalt», spottete Menchel. In Tat und Wahrheit sei der Fall aber sehr kompliziert. Die Anklage versuche bloss, die Einzelheiten zu übergehen. Die Wahrheit liege aber oft im Detail.
So ging der Anwalt nochmals die Aussagen des Zeugen Liechti durch. «Er hat schlicht gelogen, und als ich ihn überführte, hat er wieder gelogen, und dann nochmals, um seine alten Lügen zu rechtfertigen. Er ist pathologisch.»
Es sei Liechti gewesen, der die illegalen Machenschaften der UBS im grenzüberschreitenden Geschäft mit US-Kunden gekannt und unterstützt habe, nicht Weil. «Dieser Mann, Raoul Weil, hatte damit absolut nichts zu tun.» Zum Schluss drückte der Verteidiger noch auf die Tränendrüsen. Dieses Verfahren habe das Leben seines Mandanten zerstört und dessen Ruf geschädigt.
Beweislage bleibt mager
Die Staatsanwälte Mark Daly und Jason Poole, die am Anfang und zum Schluss das Wort hatten, konnten die magere Beweislage nicht verbessern. Sie beschränkten sich darauf, die illegalen Geschäfte mit US-Kunden möglichst in die Nähe von Weil, der damals Chef der globalen UBS-Vermögensverwaltung und damit oberster Verantwortlicher war, zu rücken.
Sie zeigten nochmals auf, wie es die UBS jahrelang nicht schaffte – offensichtlich nicht schaffen wollte, aus dem umstrittenen Geschäft auszusteigen. Profit sei der Bank wichtiger gewesen als die Einhaltung der Gesetze.
Staatsanwalt Poole warf der Verteidigung vor, vom Kern der Sache abzulenken. Es sei eben doch ein einfacher Fall, ein Fall von klassischer Steuerhinterziehung. «Es geht um Gier und ums Geld verdienen. Und der Angeklagte war nicht blind.» Er habe von diesem illegalen Geschäft Kenntnis gehabt, gewusst, dass 90 Prozent der US-Kunden ihr Konto bei der Steuerbehörde nicht deklarierten. Als es brenzlig wurde, habe er Untergebene wie Liechti sogar aufgefordert, um jeden einzelnen dieser Kunden zu kämpfen, um ihn bei der UBS zu halten.
Tür zu Freispruch geöffnet
Richter James Cohn hatte zuvor in seinen Instruktionen an die Geschworenen unterstrichen, dass es nicht der Angeklagte sei, der seine Unschuld beweisen müsse. Er machte die Tür zu einem Freispruch weit auf. «Wenn Sie begründete Zweifel an seiner Schuld haben, müssen Sie ihn freisprechen. Wenn sie ihm glauben, dass er nichts gewusst und immer nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat, müssen Sie ihn freisprechen.»
Die zwölf Geschworenen zogen sich anschliessend zur Beratung zurück. Sie brauchten nur wenig Zeit, um zu ihrem einstimmigen Urteil zu gelangen.