Ex-Waffenlobbyist Schreiber zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt

Der frühere Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber ist auch in der Neuauflage seines Verfahrens zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg verhängte gegen ihn am Donnerstag eine Gefängnisstrafe von sechseinhalb Jahren wegen Steuerhinterziehung.

Ex-Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber (Archivbild) (Bild: sda)

Der frühere Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber ist auch in der Neuauflage seines Verfahrens zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Augsburg verhängte gegen ihn am Donnerstag eine Gefängnisstrafe von sechseinhalb Jahren wegen Steuerhinterziehung.

Nach Angaben eines Gerichtssprecher bleibt der 79-jährige Schreiber aber frei, da das Gericht keinen Grund sah, den ausser Vollzug gesetzten Haftbefehl wieder in Vollzug zu setzen. Schreiber war im Mai vergangenen Jahres aus gesundheitlichen Gründen frei gekommen und lebt seitdem unter Hausarrest in seinem Haus. Er hatte im Gefängnis einen Herzinfarkt erlitten.

Schreiber, der als Schlüsselfigur der CDU-Parteispendenaffäre gilt, war im Jahr 2010 in einem ersten Prozess wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass Schreiber von 1988 bis 1993 rund 7,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte.

Er habe in diesem Zeitraum rund 33 Millionen Euro an Provisionen für die Vermittlung von Airbus-Flugzeugen nach Thailand und Kanada sowie von Panzern des Typs «Fuchs» nach Saudi-Arabien kassiert, diese aber nicht versteuert.

Zwei Konten beim Bankverein in Zürich

Nach Auffassung der deutschen Justiz drehte sich das Verschleierungssystem Schreibers um zwei Konten beim damaligen Schweizer Bankverein in Zürich.

Das eine hatte die Kontonummer 18679 – Inhaber Karlheinz Schreiber, Vollmacht: Ehefrau Barbara Schreiber. Das andere firmierte unter der Nummer 47252 – Inhaber Karlheinz Schreiber, Vollmacht: Sohn Andreas Schreiber.

Diese beiden Konten dienten von 1988 bis 1993 der Durchschleusung von millionenschweren Provisionszahlungen über Scheinfirmen in Panama und Liechtenstein in die Schweiz, vorbei an der Steuer.

Sowohl Schreiber als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil von 2010 erfolgreich Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil auf und ordnete an, sowohl den Vorwurf der Steuerhinterziehung als auch den von der Anklage erhobenen Vorwurf der Bestechung des Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls (CSU) erneut zu prüfen.

Zweifelsfrei in Deutschland steuerpflichtig

Bei der Steuerhinterziehung urteilte das Gericht nach Angaben des Sprechers nun, dass Schreiber ohne Zweifel in Deutschland steuerpflichtig gewesen war. Schreiber hatte hingegen behauptet, zur entsprechenden Zeit in Kanada steuerpflichtig gewesen zu sein.

Die Bestechung von Pfahls wertete das Gericht hingegen als verjährt. Dies hatte die Staatsanwaltschaft anders gesehen und deshalb zehn Jahre und drei Monate Haft für Schreiber gefordert.

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