Experten wollen mit neuem Gesetz Terroristen härter bestrafen

Extremisten und Unterstützer von Terrororganisationen sollen mit einem neuen Gesetz härter angepackt werden. Die maximale Freiheitsstrafe soll von fünf auf zehn Jahre erhöht werden. Dies sieht ein Entwurf vor, den eine Expertengruppe erstellt hat.

Polizisten kontrollieren am 14. Juli 2016 den Eingang des Bundesstrafgerichts in Bellinzona, wo sich ein 26-jähriger IS-Unterstützer aus Embrach (ZH) verantworten muss. Künftig könnten die Strafe für diese Art von Vergehen deutlich härter ausfallen. (Bild: sda)

Extremisten und Unterstützer von Terrororganisationen sollen mit einem neuen Gesetz härter angepackt werden. Die maximale Freiheitsstrafe soll von fünf auf zehn Jahre erhöht werden. Dies sieht ein Entwurf vor, den eine Expertengruppe erstellt hat.

Der Vizepräsident der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), Beat Villiger, bestätigte am Sonntag einen entsprechenden Artikel des «SonntagsBlick». Anders als das Bundesgesetz gegen Al Kaida und IS, welches 2018 ausläuft, soll der neue «Terror-Artikel» permanent im Strafgesetzbuch verankert werden.

Einerseits sollen die Strafen härter werden: Statt wie bisher fünf Jahre sollen für jede Art der Unterstützung bis zu zehn Jahre Gefängnis drohen. Geldstrafen gäbe es nicht mehr, für Täter in bestimmender Funktion fiele die Obergrenze für eine Gefängnisstrafe weg. Nach Darstellung Villigers würde das Recht mit den Verschärfungen an das internationale Niveau angepasst.

«Eine Strafe muss durch den Täter als solche empfunden werden. Mit allzu milden Strafen erreicht man das wahrscheinlich nicht», wird der Zuger Regierungsrat im Artikel zitiert.

Auch Propaganda strafbar

Die neuen Regeln sollen zudem die Hürde für eine Verurteilung senken. Jede Art von Unterstützung würde strafbar, so dass sowohl «Schläfer» angegangen werden können wie auch Personen, die Propaganda verbreiten, neue Mitglieder anwerben oder eine Terrororganisation finanziell unterstützen. Reine Sympathiebekundungen würden für eine Verurteilung hingegen noch nicht ausreichen.

Der Gesetzesentwurf erwähnt laut dem «SonntagsBlick» namentlich die Terrororganisationen Islamischer Staat und Al Kaida. Bundesrat und Bundesversammlung könnten jedoch weitere Gruppierungen hinzufügen, schlägt die Expertengruppe vor.

Allgemeiner Paragraph unzureichend

Die Expertengruppe hat die Vorschläge im Auftrag des Bundesamts für Justiz (BJ) erarbeitet. Am Projekt beteiligt waren der Bundesanwalt, ein Bundesstrafrichter, kantonale Staatsanwälte sowie Mitglieder der KKJPD.

Sie sind zum Schluss gekommen, dass im Kampf gegen den Terrorismus ein allgemeiner Paragraph gegen kriminelle Organisationen nicht reiche. Es brauche einen spezifischen Artikel gegen Terrorgruppen. Der Bericht wird nun vom Bundesamt für Justiz geprüft. Anschliessend wird er dem Parlament vorgelegt.

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