In Biel hat ein Gericht eine ambulante Therapie angeordnet für eine Frau, die in ihrer Wohnung in suizidaler Absicht Gas entzündete und ein Mehrfamilienhaus schwer beschädigte. Sie wurde vom Gericht als nicht schuldfähig erklärt.
Deshalb stellte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland am Dienstag zwar fest, der Straftatbestand des Verursachens einer Explosion sei erfüllt. Doch ist die Frau als zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähige Person nicht strafbar. Sie wird nun eine bereits freiwillig begonnene Therapie fortsetzen.
Laut dem psychiatrischen Gutachten, auf das sich das Gericht stützte, litt die Frau zum Zeitpunkt der Tat im August 2014 an einer postschizophrenen Depression deutlicher Ausprägung. Deshalb war beispielsweise ihre Steuerungsfähigkeit sehr stark beeinträchtigt, wie der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung sagte.
Die Frau sagte vor Gericht, sie habe schon vor ihrer Tat Suizidabsichten gehegt. In eine existenzielle Angst sei sie geraten, als sie wegen einer fehlerhaften Sozialhilfezahlung plötzlich ohne Geld dagestanden sei. Sie habe keine Schlafmittel auftreiben können. Deshalb habe sie eine Gasflasche geöffnet und das Gas entzündet.
Die Frau überlebte schwer verletzt mit Brandwunden an Händen und Füssen, trug aber keine wesentlichen Beeinträchtigungen davon. Sie gefährdete mit ihrem Tun die Bewohner der anderen drei Wohnungen im Bieler Haus: Die Explosion brachte eine Fassade grösstenteils zum Einsturz. Das Haus war mehrere Monate lang nicht bewohnbar.
Die Therapie soll nun die Frau davor bewahren, nochmals sich selbst und andere zu gefährden.