Die Baselbieter Staatsanwaltschaft lehnt kritische Empfehlungen einer Fachkommission ab. Diese hat in ihrem Jahresbericht Mängel moniert. Die Regierung zieht in ihrer am Dienstag publizierten Vorlage indes eine positive Bilanz; Lösungen seien per Ende Juni bestellt.
Die vom Landrat gewählte Fachkommission Staatsanwaltschaft stellt für 2011 fest, dass „in der gesamten Staatsanwaltschaft mit grossem Einsatz gute Arbeit geleistet“ werde. Besondere Efforts waren nötig wegen der Umstellung per Jahresbeginn von der kantonalen zur Eidg. Strafprozessordnung (StPO), was eine Strukturreform bedeutete.
Die dreiköpfige Kommission mit den beiden Strafgerichtspräsidenten Adrian Jent und Enrico Rosa sowie dem Zuger alt Regierungsrat Hanspeter Uster reklamiert jedoch auch organisatorische Schwächen sowie Abweichungen von Sinn und Buchstaben des neuen Bundesrechts. Dazu stellt sie der Regierung mehrere Anträge samt Empfehlungen.
Kommission kritisiert Organisation
So kritisiert die Kommission etwa, die einzelnen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte hätten zu viele Ermittlungen an untergeordnete Beamte und an die Polizei delegiert. Die Staatsanwaltschaft kontert, „im interkantonalen Quervergleich“ sei ihre interne Arbeitsteilung „ein gängiger und gesetzeskonformer Weg“.
Weiter führten die Leitenden Staatsanwälte laut Fachkommission kaum selber Fälle; sie seien mit Führungsaufgaben absorbiert. Das sehe faktisch nach dem Modell einer Oberstaatsanwaltschaft aus, welches der Kanton „gerade nicht“ gewollt habe. Nötig sei eine flachere Hierarchie, die eigenverantwortlich und dezentraler arbeiten lasse.
Die Reform habe 180 Personen aus vormals sieben Einheiten neu zusammengebracht, erwidert die Staatsanwaltschaft: Das bedeute „immense Führungsarbeit“, welche die operative Tätigkeit der Leitenden Staatsanwälte halt „vorerst in den Hintergrund“ rücke.
Negativ aufgefallen ist der Kommission ferner, dass das frühere Besondere Untersuchungsrichteramt für organisierte und Wirtschaftskriminalität (BUR), die heutige „Hauptabteilung OK/WK“, im ganzen Jahr 2011 keine einzige echte Anklage ans Strafgericht zustandegebracht hat.
Wogen nach Aussprache geglättet
Die Staatsanwaltschaft kritisiert ihrerseits, die Fachkommission basiere ihren Bericht im Wesentlichen auf Inspektionen, die sehr früh erfolgt seien, mitten in der intensivsten Übergangszeit der Reform. Die heutige Realität sehe ganz anders aus. Unter dem Strich rät sie der Regierung, „die Empfehlungen nicht umzusetzen“.
Laut dem Communiqué der Regierung hat am 18. Mai ein Hearing mit Vertretungen von Staatsanwaltschaft, Fachkommission sowie der Justiz- und Sicherheitskommission stattgefunden. Sie sei nun „zuversichtlich“, dass die Sicherheitsdirektion bis Ende Juni der Gesamtregierung konstruktive Lösungen vorschlagen kann.
Sicherheitsdirektor Isaac Reber erklärt seine Zuversicht damit, dass am Hearing „nicht soviele Differenzen“ stehen geblieben seien. Es gebe eben noch kaum juristische Literatur und auch keine gefestigte Praxis zu diesem neuen Bundesrecht, sagte er auf Anfrage zur Nachrichtenagentur sda.
Die Fachkommission habe ihren Aufgabe, den Neuaufbau zu beobachten, erfüllt, und die Staatsanwaltschaft habe die Grossreform geschafft – viele hätten dabei neue Aufgabenbereiche erst lernen müssen. Im ersten Quartal 2012 funktioniere die Staatsanwaltschaft „schon wieder normal“, sagte Reber mit Verweis auf die Fallstatistik.