Fall Boningen SO : Behörde hat laut Bericht richtig gehandelt

Im Tierschutzfall von Boningen SO mit 15 toten Rindern auf einem Bauernhof hat der Veterinärdienst des Kantons Solothurn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Zu diesem Schluss kommt ein verwaltungsinterner Untersuchungsbericht.

Im Tierschutzfall von Boningen SO mit 15 toten Rindern auf einem Bauernhof hat der Veterinärdienst des Kantons Solothurn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Zu diesem Schluss kommt ein verwaltungsinterner Untersuchungsbericht.

Auch mit engmaschigeren Kontrollen hätte der Tierschutzfall nicht verhindert werden können. Dies geht aus einer Expertise des aussenstehenden Fachmanns Michael Hässig von der Universität Zürich hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurde.

Ende Mai 2016 hatten der Veterinärdienst und die Kantonspolizei auf einem Bauernhof in Boningen 15 tote Rinder aufgefunden. Der Veterinärdienst war telefonisch informiert worden, wonach im Stall des Bauernhofes tote Rinder lägen. Zehn Tiere lebten noch und wurden auf einen anderen Hof gebracht.

Auf dem Bauernhof in Boningen hatten sehr grosse Mängel in der Versorgung der Tiere und der Futterqualität bestanden. Der Landwirt darf nach einem Entscheid des Veterinärdienstes keine Tiere mehr halten.

In der Folge geriet der kantonale Veterinärdienst ins Schussfeld der Kritik. Dem Amt wurde in der Öffentlichkeit und in einem Teil der Medien eine Mitschuld am Tod der Tiere gegeben.

Bereits im Mai 2012 erhielt der Veterinärdienst eine erste Tierschutzmeldung. Der Nährzustand der Rinder auf dem Bauernhof sei mangelhaft, hiess es. Im April 2014 und Juni 2015 gingen zwei weitere Meldungen ein. Nach jeder Meldung wurde der Hof vom Veterinärdienst kontrolliert.

Tödliches Nervengift

Im Stall des Hofes konnte laut Untersuchungsbericht das tödliche Nervengift Botulinum Neurotoxin C/D nachgewiesen werden. Dies lege die Vermutung nahe, dass dieses Gift aufgrund eines nicht ordnungsgemäss entsorgten Tierkadavers entstanden sei. Die anderen Tiere hätten das Gift über die Nahrung aufgenommen und seien darauf innert kurzer Frist verendet.

Die verwaltungsinterne Untersuchung ist mit dem Bericht abgeschlossen. Die Strafuntersuchung gegen den Landwirt hingegen ist noch hängig und Sache der Staatsanwaltschaft.

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