Der Fall des wegen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und einer stationären Massnahme verurteilten Sozialtherapeuten wird wahrscheinlich vor Obergericht nochmals aufgerollt. Die Staatsanwaltschaft hat eine Berufung angemeldet.
Der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft bestätigte am Montag eine entsprechende Meldung von Radio 32. Die Staatsanwaltschaft hatte für eine Verwahrung plädiert.
Mit der sogenannten Berufungsanmeldung lässt sich die Anklage alle Optionen offen, um nach der Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung eine definitive Berufung einzureichen. Dafür hat sie 20 Tage Zeit, sobald das Regionalgericht sein Urteil vom 21. März schriftlich begründet hat.
Die Verteidigung ihrerseits akzeptierte das Urteil, wie der amtliche Verteidiger John Wyss auf Anfrage erklärte. Wyss hatte vor Regionalgericht für eine maximale Freiheitsstrafe von 10 Jahren und eine stationäre Massnahme plädiert.
Die erste Instanz sah von einer Verwahrung des Verurteilten ab. Das Berner Regionalgericht sah die Voraussetzungen für diese „Ultima Ratio“ nicht als gegeben. Um das Ausmass der Therapierbarkeit zu beurteilen, fehlten verlässliche Grundlagen.
Der heute 57-Jährige befindet sich seit 2011 im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Er hatte gestanden, während Jahrzehnten insgesamt 114 Behinderte in Heimen sexuell missbraucht zu haben. Wegen Verjährung ging es vor Gericht noch um 33 Missbrauchsfälle.