Die Frau, die ihren Freund «Godzilla» mit fünf Schüssen tötete, ist am Donnerstag überraschend freigesprochen worden. Das Obergericht Zürich geht davon aus, dass sie gerade noch in einem «entschuldbaren Notwehrexzess» gehandelt hatte.
«Sie sind mit einem blauen Auge davongekommen», sagte der vorsitzende Richter am Donnerstagabend bei der Urteilseröffnung zur Beschuldigten. «Das ändert aber nichts daran, dass Sie einen Menschen umgebracht haben.» Die Tat sei nicht entschuldbar.
Es sei aber eine «höchst emotionale, aufgeheizte Stimmung gewesen». Die Beschuldigte sei psychisch in einem Überlebensmodus gewesen. Die ersten drei Schüsse, das hatte schon das Bezirksgericht Zürich als erste Instanz befunden, seien in Notwehr abgegeben worden.
Die Schüsse vier und fünf erfolgten zwar, als der unter dem Namen «Godzilla» bekannte Kampfsportler schon wehrlos am Boden lag. Doch anders als das Bezirksgericht befand das Obergericht, dass auch hier gerade noch ein entschuldbarer Notwehrexzess vorliegt.
Die Frau erhält – als Entschädigung für mehrere Monate in Haft – eine Genugtuung von 35’600 Franken. Zudem werden infolge des Freispruchs die Anwaltskosten von der Gerichtskasse übernommen.
«Entweder ich oder er»
In der Befragung durch die Oberrichter machte die 35-Jährige geltend, dass sie von ihrem Freund «Godzilla» bedroht und angegriffen worden sei. Es sei letztlich um die Frage gegangen, «entweder sterbe ich oder er stirbt».
Die Beziehung der beiden war kompliziert. Trennungen und Versöhnungen soll es fast wöchentlich gegeben haben. An jenem Abend habe sie ihren Freund, der eifersüchtig war und unter Kokain-Einfluss stand, beruhigen wollen.
Die Waffe habe sie aus einem Impuls heraus eingepackt, ohne weiter darüber nachzudenken. Sie sei als Abschreckung gedacht gewesen, aber nicht für einen Einsatz, wie die 35-Jährige sagte. In ihrem Schlusswort sagte sie, dass ihr alles «unbeschreiblich leid» tue.
Das Bezirksgericht Zürich hatte die Frau im März 2015 der vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen und sie zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Staatsanwalt, der vor Bezirksgericht eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren gefordert hatte und vor Obergericht auf eine solche von achteinhalb Jahren plädierte, wird nun prüfen, ob er den Freispruch weiterzieht.