Im Fall der tödlichen Gruppenvergewaltigung in Indien ist die dreijährige Jugendhaft für den Jüngsten der Tätergruppe rechtskräftig. Die Eltern des Opfers hatten gefordert, dass der damals 17-Jährige statt vom Jugendgericht von einem normalen Gericht verurteilt wird.
Dieses Anliegen habe der Oberste Gerichtshof am Freitag zurückgewiesen, berichtete der Nachrichtensender NDTV.
Im September hatte ein Jugendgericht die Höchststrafe von drei Jahren Jugendarrest gegen den damals Minderjährigen verhängt. Die volljährigen Täter erhielten später die Todesstrafe für die Tat vor anderthalb Jahren.
Mehrere Anwälte hatten gefordert, dass nicht alle Unter-18-Jährigen automatisch unter das Jugendstrafrecht fallen sollten. Vielmehr müsse die geistige und psychische Reife betrachtet werden. Dieser Argumentation folgte das oberste Gericht des Landes laut dem Bericht nicht.