Im Kanton Aargau soll die auf Anfang 2015 gesetzlich festlegte Einführung einer kantonalen Baserate für medizinische Leistungen vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Als Grund führt die Aargauer Regierung Mängel beim nationalen Fallpauschalensystem SwissDRG ins Feld.
Die Einführung einer kantonsweit einheitlichen Baserate auf den 1. Januar 2015 erweise sich als verfrüht, heisst es in einer Botschaft der Aargauer Regierung an den Grossen Rat. Das Fallpauschalensystem könne noch nicht alle relevanten Kostenunterschiede zwischen Zentrums- und Universitätsspitälern sowie den gewöhnlichen Grundversorgungsspitälern sachgerecht abbilden.
Die SwissDRG AG habe mehrfach festgehalten, dass unterschiedliche Baserates je nach Leistungsstruktur eines Spitals systembedingt nach wie vor notwendig seien. Nur auf diese Weise könne eine sachgerechte Vergütung pro Fall erreicht werden, schreibt die Regierung weiter.
Konkret bedeutet dies für den Kanton Aargau, dass die Baserates der Kantonsspitäler Aarau und Baden sowie diejenige der Hirslanden Klinik Aarau derzeit weiterhin höher sein müssen, als jene der Regionalspitäler. Aktuell beträgt dieser Wert rund 500 Franken.
Mit der Revision des Spitalgesetzes hatte sich der Grosse Rat für ein Zweiphasenmodell entschieden. In einer ersten Phase gilt zwischen 2012 und 2014 eine Baserate pro Spital. Ab 2015 hätte dann eine kantonsweite Baserate eingeführt werden sollen.
Weil es sich um eine Gesetzesänderung handelt, muss der Grosse Rat den Antrag der Regierung genehmigen. Die parlamentarische Beratung soll am 19. August stattfinden, damit die Gesetzesänderung auf Anfang 2015 in Kraft treten kann.