Die neue Spitalfinanzierung führt dazu, dass Patienten im Schnitt weniger lang im Spital bleiben. Hinweise auf «blutige Entlassungen» gibt es aber laut BAG nicht.
Zu diesem Schluss kommt ein am Mittwoch präsentierter Zwischenbericht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Seit Anfang 2012 wird in den Schweizer Spitälern über Fallpauschalen abgerechnet. Ziel der Revision war es vor allem, das Kostenwachstum im Spitalbereich einzudämmen. Die Qualität sollte mindestens auf gleichem Niveau bleiben.
Im ersten Jahr wurde diese Vorgabe nur teilweise erfüllt, zeigt der BAG-Bericht. Zwar ist die Qualität von stationären Spitalbehandlungen gleich geblieben. Die Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind allerdings weiter gestiegen.
Als Begründung führt das BAG auf, dass ein Teil der Kantone derzeit noch weniger als 55 Prozent an stationäre Spitalbehandlungen bezahlt. Ab 2017 ist dieser Anteil obligatorisch. Das Kostenwachstum im Jahr 2012 sei vor allem auf diese Übergangsbestimmung zurückzuführen, so das BAG.
Leistungen besser vergleichbar
Positiv bewertet wird im Bericht die Tatsache, dass die Transparenz gestiegen ist. Die Leistungen der einzelnen Spitäler könnten dank dem neuen System besser miteinander verglichen werden. Die verbesserte Transparenz wiederum sei eine Voraussetzung dafür, dass das Kostenwachstum im stationären Spitalbereich mittelfristig eingedämmt werden könne.
Für eine abschliessende Aussage zur neuen Spitalfinanzierung sei es noch zu früh, schreibt das BAG. Aufgrund von Übergangsfristen werden die Massnahmen der Revision erst 2017 vollumfänglich umgesetzt. Der Bundesrat will die Evaluation deshalb wie vorgesehen weiterführen. Voraussichtlich Ende 2019 soll ein abschliessender Bericht veröffentlicht werden.