Mehr als 30 Jahre lang hat ein heute 77-Jähriger ohne Arztdiplom Menschen behandelt. Ins Gefängnis muss er nach dem Urteil des Kantonalen Strafgerichts Lugano jedoch nicht.
Das Gericht setzte die Strafe auf 28 Monate an, wovon der Mann allerdings nur sechs Monate verbüssen müsste. Da er jedoch schon 170 Tage in Untersuchungshaft gesessen hatte, wird dem 77-Jährigen nicht die Freiheit entzogen.
Den Anklagepunkt des Betrugs sah das Gericht als erwiesen an: Der Verurteilte fälschte ein Abschlusszeugnis der Hochschule Belgrad, das ihn als Mediziner ausweisen sollte. Dafür wurde er bereits 1984 in seinem ehemaligen Heimatland Jugoslawien verurteilt. Im Anschluss behandelte der Mann trotzdem Menschen in der Schweiz. Obwohl er das eidgenössische Arztdiplom auch nach zwei Anläufen nicht erhalten hatte, führte er das Kürzel «Dr. med.» auf seinem Türschild und auf seinen Visitenkarten.
Die Verteidigung argumentierte, dass die behandelten Personen in den meisten Fällen zufrieden gewesen seien – dem widersprach das Gericht: Strafrechtlich bedeutend sei, dass der Mann über keine Berechtigung verfügt habe als Arzt zu arbeiten und damit seine Patienten vorsätzlich getäuscht habe, so der Richter.
In seiner Praxis in Savosa im Tessin und an anderen Orten in der Deutschschweiz sowie auf Kuba behandelte der Angeklagte Menschen im Bereich der Neuraltherapie und der Ozontherapie. Bei diesem invasiven Eingriff wird dem Patienten zunächst Blut abgenommen. Anschliessend wird es durch Ozon-Gas behandelt und in den Blutkreislauf zurückgeführt.
Patientin gefährdet
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann bei einer dieser Therapien eine Patientin gefährdet hatte: Er nutzte eine Spritze, die nicht ausreichend desinfiziert worden war. Die geschädigte Frau aus der Deutschschweiz hatte deswegen unter anderem eine schwere Blutvergiftung erlitten.
Laut Gericht hat der 77-Jährige zudem ohne gültige Arztlizenz Medikamente verkauft. Er verstiess damit gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der gebürtige Serbe mit Heimatgemeinde Nusshof in Basel-Land war seit 2007 mehrfach in Untersuchungshaft. Diese Zeit wurde ihm nun auf das Strafmass angerechnet. Selbst nach seiner ersten Verhaftung soll er laut Anklageschrift weiterhin Patienten behandelt haben, obwohl ihm dies bereits gerichtlich untersagt worden war.