Der Fall der jungen Frau, die nach der Einnahme von Antibabypillen eine Lungenembolie erlitt und seither schwer behindert ist, wird bald das Bundesgericht beschäftigen. Die Familie der 22-Jährigen zieht das Urteil des Zürcher Obergerichts weiter.
Dies sagte ihr Anwalt am Montag gegenüber dem Regionaljournal Zürich-Schaffhausen von Radio SRF.
Mitte Januar 2008 hatte die damals 16-Jährige von ihrem Gynäkologen die rezeptpflichtige Antibabypille «Yasmin» erhalten. Nachdem sie sie wenige Wochen eingenommen hatte, erlitt sie eine Lungenembolie. Als Folge des Sauerstoffmangels wurde ihr Hirn schwer geschädigt.
Die Familie der Frau führt den Gesundheitszustand auf auf eine Nebenwirkung von «Yasmin» zurück. Vor Bezirksgericht Zürich forderte sie 5,3 Millionen Franken Schadenersatz und 400’000 Franken Genugtuung vom Pillenhersteller, dem Bayer-Pharmakonzern.
Das Gericht lehnte die Klage Mitte August letzten Jahres ab, Mitte Mai bestätigte das Obergericht den erstinstanzlichen Entscheid. Der geltend gemachte Produktemangel sei nicht erwiesen, begründete es den Entscheid. Und nicht nur das: Die Familie sollte auch noch 120’000 Franken Prozessentschädigung an Bayer zahlen.
Die Familie der Geschädigten akzeptiert dieses Urteil nicht und zieht es an Bundesgericht weiter, wie ihr Anwalt Felix Rüegg gegenüber dem Regionaljournal Zürich-Schaffhausen sagte. «Wir sind der Auffassung, dass gestützt auf das Produktehaftpflichtrecht, ein anderer Entscheid hätte gefällt werden müssen», sagte er.