Fast jeder dritte Schweizer Betrieb zahlt Löhne unter GAV-Niveau

Dumpinglöhne und Verstösse gegen allgemein verbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) sind Realität. Dies zeigt der neuste SECO-Bericht zu den flankierenden Massnahmen.

Reinigungsfirmen gehören zu von Missbräuchen betroffenen Branchen (Bild: sda)

Dumpinglöhne und Verstösse gegen allgemein verbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) sind Realität. Dies zeigt der neuste SECO-Bericht zu den flankierenden Massnahmen.

Demnach haben im vergangenen Jahr die Missbräuche bei Schweizer Betrieben zugenommen. In Branchen mit GAV vermuteten die zuständigen Kontrollorgane des Bundes und der Kantone bei 29 Prozent der 9500 inspizierten Betriebe einen Verstoss gegen die Mindestlohnbestimmungen. Im Jahr 2013 waren Missbräuche bei jedem vierten Unternehmen vermutet worden.

Auch bei den Schweizer Arbeitgebern ohne GAV nahmen die Missbräuche zu: Jedes zehnte der 8900 kontrollierten Unternehmen zahlte 2014 Löhne aus, die unter dem branchenüblichen Niveau liegen – im Vorjahr waren es acht Prozent gewesen. Betroffen von Lohndumping waren insbesondere das Gastgewerbe, das verarbeitende Gewerbe, der Handel sowie die Hauswirtschaftsbranche.

Ausländische Betriebe vorbildlicher

Bund und Kantone kontrollierten im vergangenen Jahr auch ausländische Betriebe, die Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden. Sie müssen neben Lohnvorschriften etwa auch Richtlinien zur Arbeits- und Ruhezeit einhalten. Die Zahl der Kontrollen nahm stark zu.

Die Ergebnisse zeigen hier eine Verbesserung der Situation: Bei den über 13’500 inspizierten Entsendebetrieben wurden weniger Missbräuche registriert. In Branchen ohne GAV unterboten 12 Prozent der kontrollierten Betriebe die üblichen Löhne. Im Jahr 2013 waren es noch 15 Prozent gewesen.

In Branchen mit allgemeinverbindlichen GAV vermuteten die Behörden bei 28 Prozent der kontrollierten Entsendebetriebe Lohnverstösse – im Vorjahr hatte jedes dritte Unternehmen fehlbar gehandelt.

Bund mit Entwicklung zufrieden

Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), bezeichnete die Entwicklung am Dienstag vor den Medien in Bern denn auch als erfreulich. Auch im zehnten Jahr nach der Einführung der flankierenden Massnahmen seien Missbräuche wirksam bekämpft worden.

Trotz des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU sei die Lohnsumme 2014 sowohl nominal als auch real gestiegen, sagte Zürcher. Auch andere volkswirtschaftliche Faktoren zeigten positive Tendenzen. Mit ein Grund dafür seien die Kontrollen im Rahmen der flankierenden Massnahmen. 12 Millionen Franken standen dem Bund und den Kantonen im vergangenen Jahr für diese Tätigkeiten zur Verfügung.

Insgesamt nahmen die Kontrolleure im vergangenen Jahr über 40’000 Betriebe und 159’000 Personen unter die Lupe. «Die nationalen Kontrollziele wurden deutlich übertroffen», sagte Peter Gasser, Leiter des Bereichs Personenfreizügigkeit beim SECO. Die entsprechende Verordnung schreibt unter anderem vor, jährlich mindestens 27’000 Betriebe zu kontrollieren.

Strengere Sanktionen geplant

Trotz positiver Bilanz ist auch der Bund nicht am Ende des Weges: Die flankierenden Massnahmen werden laut Zürcher ständig weiterentwickelt. Lücken – vor allem beim Vollzug – müssten künftig geschlossen werden. «Wir arbeiten daran, die Sanktionen zu verschärfen», sagte Gasser.

In Branchen ohne GAV können fehlbare Unternehmen indes nicht zu Lohnnachzahlungen gezwungen werden. Immerhin in drei von fünf Fällen zeigten sich die betroffenen Firmen im vergangenen Jahr kooperativ. Gasser sprach von einer «guten Quote», zumal die Verfahren jeweils sehr aufwendig seien.

Laut Zürcher werden die flankierenden Massnahmen «ohne Wenn und Aber vollzogen, solange die Personenfreizügigkeit gilt». Diese steht nach dem Ja zur Zuwanderungsinitiative indes auf der Kippe. «Wir prüfen derzeit, wie die flankierenden Massnahmen nach Bekanntwerden des neuen Zulassungssystems allenfalls angepasst werden könnten.»

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