Ein Jahr nach dem spektakulären Rotterdamer Kunstdiebstahl mit Millionenbeute hat ein rumänisches Gericht zwei der Täter zu Jahrelanger Haft verurteilt. Beide Männer müssen je sechs Jahre und acht Monate in Haft, wie das Stadtgericht in Bukarest am Dienstag entschied.
Es handelt sich um einen der zwei Männer, die im Oktober 2012 in die Kunsthalle eingebrochen waren. Er wurde wegen Diebstahls verurteilt. Der zweite Verurteilte war der Fahrer des Fluchtautos, er wurde als Komplize belangt. Wo die sieben gestohlenen Meisterwerke – darunter Bilder von Picasso, Monet und Matisse – sind, ist weiterhin nicht bekannt.
Das Urteil war zunächst nicht rechtskräftig. Ob die Verteidiger Berufung einlegen, war unklar. Derzeit laufen gegen drei weitere Komplizen separate Gerichtsverfahren. Der zweite Einbrecher ist auf der Flucht.
Die jetzt verurteilten Männer hatten durch ein Geständnis erwirkt, dass ihr Verfahren vereinfacht und der mögliche Strafrahmen um ein Drittel reduziert wurde. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft für den Einbrecher die Höchststrafe von 18 Jahren Haft verlangt.
Ermittlungen gegen Mutter eines Einbrechers
Im Verfahren um die zwei Komplizen wurde für den 3. Dezember ein nächster Verhandlungstermin angesetzt. Ihnen wurde kein vereinfachtes Verfahren zugestanden, weil das Gericht ihre bisherigen Aussagen für unglaubwürdig hält.
In einem dritten Verfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Mutter des am Dienstag verurteilten Einbrechers. Sie hatte zunächst erklärt, die gestohlenen Bilder in ihrem Ofen verbrannt zu haben. Später widerrief sie dies. Ob die Bilder verbrannt oder irgendwo versteckt wurden, bleibt unklar.
Sieben Bilder in drei Minuten
Zwei Rumänen waren in der Nacht vom 15. zum 16. Oktober in die Rotterdamer Kunsthalle eingebrochen und hatten die Bilder in weniger als drei Minuten mitgenommen. Ihr Diebesgut brachten sie zusammen mit Komplizen nachweislich zumindest teilweise nach Rumänien und versuchten, dieses dort zu verkaufen.
Die Staatsanwaltschaft wurde von einer Museumsexpertin auf ihre Spur gebracht. Sie war von einem Kaufinteressenten um ein Gutachten gebeten worden. Ein Versuch der Ermittler, die Beute über ein fingiertes Kaufangebot durch einen verdeckten Polizisten sicherzustellen, schlug fehl.
Bei den gestohlenen Werken handelt es sich um «Tête d’Arlequin» (1971) von Pablo Picasso, «La Liseuse en Blanc et Jaune» (1919) von Henri Matisse, «Waterloo Bridge, London» (1901) und «Charing Cross Bridge, London» (1901) von Claude Monet, «Femme devant une fenêtre ouverte, dite la Fiancée» (1888) von Paul Gauguin, «Autoportrait» (zirka 1889-1891) von Meyer de Haan sowie «Woman with Eyes Closed» (2002) von Lucian Freud.
Die Rotterdamer Kunsthalle will nach der Urteilsverkündung nun nach vorn schauen. Es sei gut, dass die ersten Angeklagten verurteilt seien und Klarheit über die Höhe ihrer Strafe herrsche, hiess es vom Museum: «Für uns ist ein Kapitel abgeschlossen und wir richten unseren Blick auf die Zukunft.»