Der Fackelwurf eines FCZ-Fans beim Derby im Oktober 2011 wird das Bundesgericht beschäftigen. Der Verteidiger des 25-jährigen Mannes akzeptiert das Urteil des Zürcher Obergerichts nicht, wie er am Dienstag gegenüber dem Regionaljournal Zürich/Schaffhausen von SRF sagte.
Das Obergericht hatte den Mann am Montag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Damit bestätigte es das Strafmass der Vorinstanz. Allerdings stufte es die Tat als versuchte schwere Körperverletzung ein.
Das Zürcher Bezirksgericht hatte den Mann im Mai vor einem Jahr wegen versuchter einfacher Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz sowie des Verstosses gegen das Vermummungsverbot schuldig gesprochen.
Nach Ansicht des Verteidigers ist das Vorgehen des Obergerichts «eher ungewöhnlich», wie er gegenüber SRF sagte. Die Berufungsinstanz dürfe wegen des Verschlechterungsverbots (Reformatio in Peius) nicht zu einer strengeren rechtlichen Beurteilung kommen.
«Schande von Zürich»
Der Vorfall vom 2. Oktober 2011 ging als «Schande von Zürich» in die Fussballgeschichte ein. Damals fand ein Derby zwischen GC und dem FCZ im Zürcher Letzigrund-Stadion statt.
Als der angeklagte FCZ-Fan sah, wie einige GC-Fans mehrere FCZ-Embleme verbrannten, rastete er aus. Zusammen mit einem Komplizen vermummte er sich und rannte in Richtung GC-Ecke. Dort warfen die beiden Männer zwei Fackeln ins Publikum. Diese Fackeln können eine Temperatur von 1500 bis 2500 Grad Celsius erreichen.
Ein Zuschauer wurde an der Schulter getroffen und leicht verletzt. Kurz darauf prügelten die verfeindeten Fan-Gruppen aufeinander ein. Der Schiedsrichter brach das Spiel in der 77. Minute ab.
Der junge Mann meldete sich wenige Tage nach dem Derby bei der Polizei. Sein Bild war in mehreren Medien veröffentlicht worden.