FDP-Ständerat Müller wegen Verkehrsunfall verurteilt

Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat FDP-Ständerat Philipp Müller wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen und einer Busse von 10’000 Franken verurteilt.

Das Auto von Philipp Müller nach dem Unfall im September 2015 in Lenzburg. (Archiv) (Bild: sda)

Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat FDP-Ständerat Philipp Müller wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen und einer Busse von 10’000 Franken verurteilt.

Müller, damals noch Präsident der FDP Schweiz und Nationalrat, war am 10. September 2015 in Lenzburg AG mit seinem Auto auf die Gegenfahrbahn geraten. Dabei kollidierte er frontal mit einer korrekt entgegenkommenden Motorradlenkerin.

Die junge Frau zog sich dabei schwere Verletzungen zu. Die Ermittlungen hätten gezeigt, dass der Beschuldigte an jenem späten Nachmittag seinen Personenwagen gelenkt hatte, obwohl er wegen einer ihm damals noch nicht bekannten Schlafapnoe übermüdet war, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit.

Diese Übermüdung habe der Beschuldigte auf seiner Fahrt zwar nicht bewusst wahrgenommen. Er hätte sich dessen jedoch bewusst werden müssen, da während der Fahrt mehrere Male die Spurhalte- und Bremsassistenz tätig wurden.

Der Spurhalte-Assistent warnt den Fahrer eines Fahrzeuges vor dem Verlassen der Fahrspur auf einer Strasse. Die Systeme beobachten das Verhalten des Fahrers und werten aus, ob das Auto seine Spur mit oder ohne Einverständnis des Lenkers verlässt.

Dash-Cam ausgewertet

Zu ihren Erkenntnissen gelangte die Staatsanwaltschaft durch die Auswertung der im Auto von Müller angebrachten Dash-Cam. Diese Dash-Cam und ein aufgrund dieser Aufzeichnungen erstelltes verkehrstechnisches Gutachten trugen laut der Behörde viel zur Klärung dieses Verkehrsunfalls bei

Die schweren Verletzungen des Opfers machten mehrere Operationen und mehrmonatige stationäre Behandlungen und Rehabilitationen nötig und würden trotzdem teils bleibende Beschwerden hinterlassen, teilte die Aargauer Staatsanwaltschaft weiter mit. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Müller hat vorsorglich Einsprache erhoben.

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