Die fehlerhaften Entwässerungsrohre im Gotthard-Basistunnel werden nicht ersetzt. Dies hat die Bauherrin AlpTransit Gotthard AG (ATG) nach einer externen Materialprüfung bekanntgegeben.
Für die betroffenen Abschnitte werde aber in Zusammenarbeit mit der SBB ein Überwachungskonzept erarbeitet. Eine Gefährdungsanalyse habe ergeben, dass zum heutigen Zeitpunkt rund 30 der insgesamt 456 Kilometer Leitungen genauer überwacht werden müsse, heisst es in einer Medienmitteilung der Alptransit Gotthard AG (ATG) vom Freitag.
Schon 2010 hatte die ATG eine Untersuchung eingeleitet, weil vermutet wurde, dass die Bauunternehmungen für die Entwässerungsrohre im Gotthard-Basistunnel rezykliertes statt neuwertiges Material verwendet hatten. Stichproben bestätigten den Verdacht.
Nun liegen die Resultate einer umfassenderen Abklärung vor: Die Experten halten es für erwiesen, «dass ein Teil der gelieferten Entwässerungsrohre materialtechnisch nicht den Anforderungen gemäss Werkvertrag entspricht».
Rohre müssen früher ersetzt werden
Laboruntersuchungen haben zudem gezeigt, dass die Dauerhaftigkeit der eingebauten Rohre reduziert ist. Diese müssen nun früher ersetzt werden als einwandfreie Rohre. «Der Unterschied der Dauerhaftigkeit der Rohre beträgt bis zu 60 Prozent», sagte AlpTransit-Chef Renzo Simoni auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Eines der beschuldigten Baukonsortien kommt in einer eigenen Untersuchung allerdings zu einem anderen Schluss. Das Baukonsortium der Lose «Bodio» und Faido“ vertritt den Standpunkt, dass die Gebrauchstauglichkeit sämtlicher Rohre über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren uneingeschränkt gewährleistet ist.
Die ATG hat die betroffenen Rohbaukonsortien bereits im August über die Resultate ihrer nun veröffentlichten Materialprüfung informiert. Im Verlaufe der nächsten Woche werde man die detaillierten Ansprüche zustellen. «Die ATG fordert die Unternehmer auf, Vorschläge zu unterbreiten, wie der werkvertraglich geschuldete Zustand erreicht werden soll», sagte Simoni.
Für die AlpTransit Gotthard AG rechnet Simoni nicht mit Mehrkosten, «da es sich aus Sicht der ATG um Mängelbehebung handelt». Bereits im Jahr 2010 stellte er klar, dass die Bauunternehmen vollumfänglich für die im Vertrag vereinbarten Eigenschaften haften müssten.
Rekurse gegen Auftrag-Vergabe beim Ceneri
Die AlpTransit Gotthard AG, eine Tochtergesellschaft der SBB, ist auch Bauherrin beim Ceneri-Basistunnel. Hier wurden im August Aufträge in den Bereichen «Fahrbahn und Logistik» und «Bahntechnik und Gesamtkoordination» an zwei Konsortien vergeben. Gegen diese Vergabe im Wert von über 200 Millionen Franken sind beim Bundesverwaltungsgericht Rekurse eingereicht worden.
«Der jeweils zweitplatzierte Unternehmer in der Ausschreibung beider Lose verlangt unter Anführung mehrerer Gründe den Widerruf der Zuschläge», sagte Simoni.