Fellinis Meisterwerk «La Dolce Vita» wird neu verfilmt

Federico Fellinis Meisterwerk «La Dolce Vita» wird neu verfilmt. Die in Beverly Hills (US-Bundesstaat Kalifornien) beheimatete Filmproduktionsgesellschaft AMBI hat mit den Erben des Regisseurs ein Abkommen für eine Neuverfilmung des Kultwerks abgeschlossen.

Federico Fellinis Meisterwerk «La Dolce Vita» wird neu verfilmt. Die in Beverly Hills (US-Bundesstaat Kalifornien) beheimatete Filmproduktionsgesellschaft AMBI hat mit den Erben des Regisseurs ein Abkommen für eine Neuverfilmung des Kultwerks abgeschlossen.

Der Film soll von AMBI und dem italienischen Produzenten Daniele Di Lorenzo produziert und finanziert werden. Angesichts der italienischen Wurzeln der Filmproduktionsgesellschaft «und des tiefen Verständnisses für die Werke meines Onkels hätte es zu keiner besseren Einigung für dieses Projekt kommen können», betonte Francesca Fellini, Nichte des Regisseurs.

Man habe ihnen schon öfters ein Remake, ein Prequel oder ein Sequel des Films angeboten, so Fellini. «Doch wir hatten stets abgelehnt. Wir wussten, dass wir besondere Produzenten und Umstände brauchten, um uns zu motivieren, die Rechte des Films zu vergeben.»

AMBI-Geschäftsführer Andrea Iervolino versicherte, dass alle Elemente, die aus «La Dolce Vita» einen Klassiker gemacht hätten, auch in der Neuverfilmung vorhanden sein würden. «Wir planen eine zeitgenössische Geschichte, die der Qualität des Originals entsprechen wird.»

Klassiker der Filmgeschichte

Der 1960 gedrehte Film mit Anita Ekberg und Marcello Mastroianni in den Hauptrollen zählt zu den Film-Klassikern. Ekberg eroberte als badende Venus im Trevi-Brunnen einen Platz in der Filmgeschichte. Der Film gewann auch die Goldene Palme in Cannes.

Fellini löste 1960 mit «La Dolce Vita» heftige Angriffe konservativer Kreise aus. Bei der Uraufführung in Mailand wurde der Regisseur ausgepfiffen.

Priester bezeichneten den Film als unmoralisch und warfen Fellini «Wohlgefallen an anstössigen Situationen» vor. Konservative Abgeordnete verlangten ein Aufführungsverbot.

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