Die Ferienhäuser in einem Naturschutzgebiet am Südufer des Neuenburgersees sollen abgebrochen werden. Von den rund 170 Bauten sind 120 direkt betroffen.
Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) kommt zum Schluss, dass die Ferienhäuser sowie die nötigen Bauten wie Strassen, Wege oder Stege nicht mit dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vereinbar sind, wie es in der am Freitag vom Kanton Freiburg veröffentlichten Stellungnahme heisst.
Die Häuser befinden sich in der „Grande Cariçaie“, die mit 3000 Hektaren das grösste Seeuferfeuchtgebiet der Schweiz ist. Das gegen 40 Kilometer lange Gebiet erstreckt sich über die Kantone Waadt, Freiburg, Neuenburg und Bern.
Kommission empfiehlt Abbruch
Nach Ansicht der ENHK gibt es „keine Massnahme, mit der der festgestellte erhebliche Schaden auf ein akzeptables Mass reduziert werden könnte“. Die ENHK verlangt vom Kanton Freiburg, auf eine Legalisierung der Ferienhäuser nicht einzutreten.
Vielmehr ersucht sie die kantonalen Behörden, alle notwendigen Massnahmen für einen Abbruch der zwischen den 1920er-Jahren und 1962 erstellten Bauten sowie für die Renaturierung der Gebiete zu ergreifen. Die Ferienhäuser befinden sich in den Kantonen Waadt und Freiburg.
Nicht betroffen von den Empfehlungen der ENHK sind Fischerhütten der aktiven Berufsfischer. Der Kanton Freiburg will die Massnahmen mit dem Kanton Waadt koordinieren, der ebenfalls um eine Stellungnahme der ENHK gebeten hatte.
Jahrzehntelanges Seilziehen
Um die Ferienhäuser am Neuenburgersee tobt seit Jahrzehnten ein Streit zwischen den Besitzern und Umweltverbänden. Letztere kämpfen seit über 20 Jahren gegen den Fortbestand der Ferienhäuser, nachdem die Zone Ende der 1960er-Jahre unter Schutz gestellt wurde.
Die Freiburger und Waadtländer Regierungen boten den Ferienhausbesitzern 2007 Spezialverträge an, welche den Unterhalt und die Renovation der Ferienchalets regeln sollten. Dagegen zogen mehrere Umweltverbände vor Gericht und erhielten Recht. Die Verträge wurden widerrufen.