Feuerwehrsold bis 10’000 Franken bleibt im Aargau steuerfrei

Feuerwehrleute im Kanton Aargau müssen künftig ihren Sold bis zu einer Höhe von 10’000 Franken pro Jahr nicht als Einkommen versteuern. Die Aargauer Regierung akzeptiert für die zweite Lesung der Steuergesetzrevision einen Vorschlag des Grossen Rates.

Feuerwehrleute im Kanton Aargau müssen künftig ihren Sold bis zu einer Höhe von 10’000 Franken pro Jahr nicht als Einkommen versteuern. Die Aargauer Regierung akzeptiert für die zweite Lesung der Steuergesetzrevision einen Vorschlag des Grossen Rates.

Auf Antrag von FDP und BDP hatte das Aargauer Kantonsparlament Anfang Mai bei der ersten Lesung mit 76 zu 46 Stimmen gegen den Widerstand der Regierung beschlossen, die Freigrenze bei 10’000 Franken festzulegen. In ihrer am Freitag veröffentlichten Botschaft zur zweiten Lesung schwenkt die Regierung nun auf die Meinung des Parlaments ein.

Anfänglich hatte die Regierung einen Freibetrag von maximal 5000 Franken vorgeschlagen, wie er in 18 anderen Kantone derzeit gilt. Zudem wurde argumentiert, dass es im Kanton Aargau nur eine verschwindend kleine Zahl von Feuerwehrleuten mit einem Sold von über 5000 Franken pro Jahr gebe.

Die kleine Steuergesetzrevision beschert der Aargauer Staatskasse Mindereinnahmen von rund 3 Millionen Franken. Mit verschiedenen Anpassungen überführt der Kanton neueres zwingendes Bundesrecht ins kantonale Recht. Die zweite Lesung soll im August über die Bühne gehen. Die Inkraftsetzung ist für den 1. Januar 2016 geplant.

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