Die FIFA hat eine Niederlage gegen den „Beobachter“ und die „Handelszeitung“ erlitten. Die Einstellungsverfügung eines Strafverfahrens gegenzwei seiner Funktionäre muss offengelegt werden.
Dies hat das Zuger Obergericht entschieden. Die FIFA akzeptiert das Urteil. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hatte letztes Jahr wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Veruntreuung gegen die FIFA und zwei ihrer Funktionäre ermittelt. Diese sollen Schmiergelder in der Höhe von mehreren Millionen Franken entgegengenommen haben. Das Geld soll von der ehemaligen Sportvermarktungsagentur ISL/ISMM stammen, die ihren Sitz in Zug hatte und TV-Übertragungsrechte vergab. Nachdem die Verdächtigen 5,5 Millionen Franken gezahlt hatten, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Der Schaden sei „in angemessenem Umfang wieder gut gemacht worden“, teilte die Staatsanwaltschaft damals mit. Der „Beobachter“ und die „Handelszeitung“ verlangten daraufhin Einsicht in die Einstellungsverfügung – und erhielten nun Recht, wie aus dem Urteil des Obergerichtes hervorgeht, das der Schweizerischen Depeschenagentur sda vorliegt.
Es bestehe „ein gewichtiges Interesse der Öffentlichkeit“ daran zu erfahren, unter welchen Umständen dieses Verfahren eingestellt worden sei, begründet das Obergericht seinen Entscheid. Die Verfahrenseinstellung werfe zahlreiche Fragen auf. So etwa, ob es wirklich richtig gewesen sei, dass sich die Betroffenen hätten freikaufen können oder ob sie damit bevorzugt behandelt worden seien.