Fiko unterstützt Vorlage für Finanzhaushaltgesetz

Die Finanzkommission des Basler Grossen Rats unterstützt im Wesentlichen die Vorlage der Regierung für eine Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes. Sie beantragt zwar 14 Änderungen, doch handle es sich weitgehend um Präzisierungen oder Bereinigungen, heisst es in ihrem einstimmig verabschiedeten Bericht vom Freitag.

Kaum Wolken über dem Basler Rathaus.

(Bild: Juri Weiss/bs.ch)

Die Finanzkommission des Basler Grossen Rats unterstützt im Wesentlichen die Vorlage der Regierung für eine Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes. Sie beantragt zwar 14 Änderungen, doch handle es sich weitgehend um Präzisierungen oder Bereinigungen, heisst es in ihrem einstimmig verabschiedeten Bericht vom Freitag.

Die Änderungen seien teils vom Finanzdepartement selbst nachträglich angeregt worden. Insgesamt gehe sie indes „mit dem Regierungsrat in allen wesentlichen Punkten einig“, schreibt die Kommission. Sie sehe „zahlreiche klare Verbesserungen“, und Basel-Stadt habe so schweizweit weiterhin eine Vorreiterrolle.

Das neue Gesetz folgt dem von der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) empfohlenen „Harmonisierten Rechnungslegungsmodell für Kantone und Gemeinden“ (HRM2), das sich an den internationalen Standards für den öffentlichen Sektor (IPSAS) orientiert. Das HRM2 soll die Rechnungen der öffentlichen Hand transparenter und vergleichbarer machen.

Einige Änderungen

Die aus Kommissionssicht wichtigste Änderung betrifft die Unterscheidung neuer und gebundener Ausgaben. Diese soll künftig nicht nur in der Investitions-, sondern auch der Laufenden Rechnung klarer beachtet werden, was zu mehr Beschlüssen in der Kompetenz des Grossen Rats führe, die referendumsfähig sind.

Die gemäss Kommission einzige rechtliche Kompetenzverschiebung, die mit der Revision beantragt wird, betrifft die Kreditübertragungen: Nicht ausgeschöpfte Kredite sollen gemäss der Vorlage künftig von der Regierung statt wie bisher vom Grossen Rat aufs nächste Jahr übertragen werden können.

Budgetkontrolle beim Grossen Rat

Wichtig sind auch die Änderungen bei den Voraussetzungen von Ausgaben: Neu braucht es neben der Rechtsgrundlage explizit auch einen Budgetkredit und eine Ausgabenbewilligung. Damit muss der Grosse Rat künftig zwingend entscheiden, ob mit einer Ausgabe das Budget erhöht wird oder diese im Budget kompensiert werden muss.

Die meisten Kennzahlen des Kantons änderten sich mit dem neuen Finanzhaushaltgesetz nicht, hält die Kommission zudem in einer Mitteilung fest. Um rund 320 Mio. Fr. erhöhe sich indes die Nettoverschuldung wegen einer Neuverbuchung bei der Sanierung der Pensionskasse, doch baue sich dies innert zehn Jahren wieder ab.

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