Finanzielle Unterstützung für Aargauer Gemeindefusionen

Finanzielle Anreize sollen Aargauer Gemeinden zu Fusionen bewegen. Der Grosse Rat hat am Dienstag das entsprechende Gesetz über die Einwohnergemeinden ohne Gegenstimme gutgeheissen. Die neuen Spielregeln sollen bereits ab Anfang Januar 2012 gelten.

Finanzielle Anreize sollen Aargauer Gemeinden zu Fusionen bewegen. Der Grosse Rat hat am Dienstag das entsprechende Gesetz über die Einwohnergemeinden ohne Gegenstimme gutgeheissen. Die neuen Spielregeln sollen bereits ab Anfang Januar 2012 gelten.

Gemeinden werden ab 2012 in drei Stufen Unterstützungsbeiträge erhalten. Eine Zusammenschlusspauschale von 400’000 Franken soll jede an einer Fusion beteiligte Gemeinde bekommen. Damit sollen Informatik- und Personalkosten gemildert werden.

Zudem werden Gemeinden, deren Steuerkraft unter dem kantonalen Durchschnitt liegt, einen Zusammenschlussbeitrag erhalten. Für die Höhe dieses Beitrags wird die Steuerkraft sowie die Bevölkerungszahl massgebend sein. Davon werden vor allem kleine Gemeinden profitieren.

„Heiratsstrafe“ abschaffen

Um die so genannte „Heiratsstrafe“ abzuschaffen, will der Kanton fusionierenden Gemeinden während acht Jahren je ihre Beiträge aus dem Finanzausgleichsfonds garantieren. Diese sollen nicht tiefer liegen als der Durchschnitt der drei Jahre vor dem Zusammenschluss.

Das Volk hatte im September 2009 eine erste Gemeindereform abgelehnt. Die Vorlage sah vor, die Gemeinden mit finanziellen Anreizen und sanftem Druck zu Fusionen zu bewegen.

Kleinen Gemeinden suchen starken Partner

Regierungsrat Urs Hofmann (SP) sagte, mit dem Gemeindegesetz werde auf keine Gemeinde Druck für eine Fusion ausgeübt. Die Szene in der Gemeindelandschaft werde sich möglicherweise ändern. So gebe es immer mehr kleine, finanzschwache Gemeinden, die sich eine Fusion überlegten.

Doch die grosse Nachbargemeinde verweigere sich den Fusionsgesprächen. Dies mache dem Regierungsrat Sorgen, hielt Hofmann fest. Das Gemeindegesetz schaffe nun eine vernünftige Basis und ermögliche, unterschiedliche Steuersituationen auszugleichen.

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