Die Kritik am Beschaffungswesen des Bundes reisst nicht ab: Der neueste Prüfungsbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) fördert beträchtliche Mängel bei der Kontrolle und Verrechnung 15 untersuchter Bauprojekte zutage.
Nachdem sich die Wogen rund um das Informatikprojekt INSIEME langsam geglättet haben, wirft der letzten Monat veröffentlichte Prüfungsbericht der EFK erneut ein schlechtes Licht auf das Beschaffungswesen in der Bundesverwaltung.
Der 30-seitige Bericht, den erst die Onlineausgabe der „Handelszeitung“ und am Donnerstag der „Tages-Anzeiger“ und der „Bund“ publik gemacht haben, sieht ein „beträchtliches Verbesserungspotential“ bei den beauftragten Bauleitungen und Unternehmen der Privatwirtschaft.
Die Liste der festgestellten Mängel ist lang und umfasst grob drei Bereiche. Gemäss dem Bericht fehlt die Kontrolle in der Bauüberwachung und Leistungserfassung. Oft mangelt es an Unterlagen wie Kontrollplänen über Arbeitszeiten, Baujournalen oder Tagesrapporten der Bauleitung. In den wenigsten Fällen könnten somit „Rückschlüsse zur erbrachten Leistung“ gemacht werden.
Weiter beanstandet die EFK, dass Bestelländerungen „nicht in einem ordentlichen Verfahren offeriert, bestellt und genehmigt wurden“. Somit bestehe keine Übersicht nachträglicher Offerten oder eine Kalkulationsgrundlage des Unternehmers. Diese seien dem Bauherrn, also dem Bund, trotzdem unterbreitet worden.
Schwer wiegt auch die Erkenntnis, wonach der Nachweis „nur vereinzelt“ vorhanden gewesen sei, dass die verrechneten Leistungen auch effektiv erbracht worden seien. Die EFK fordert, dass die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen „zügig vorangetrieben“ werde.
Untersucht hat die EFK Werkverträge von 15 Bauprojekten, deren Bauherrscher das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), die ETH Zürich und die armasuisse waren. Das finanzielle Volumen umfasse insgesamt rund 62 Millionen Franken, stelle jedoch keine repräsentative Stichprobe aller Bauprojekte dar, schreibt die Finanzkontrolle.