Für die Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden steht nicht genügend Geld zur Verfügung. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) spricht von einer grossen Finanzierungslücke beim Gebäudeprogramm. Mängel sieht sie auch bei dessen Organisation.
Bund und Kantone fördern seit 2010 energetische Gebäudesanierungen mit jährlich rund 180 Millionen Franken. Die Gelder stammen aus der Zweckbindung der CO2-Abgabe. Die Nachfrage übersteigt die verfügbaren Fördermittel aber deutlich, wie die Finanzkontrolle in einem am Freitag veröffentlichten Bericht schreibt.
Die bis 2014 voraussichtlich verfügbaren 575 Millionen Franken waren bereits im Oktober 2012 zugeteilt. Ohne zusätzliche Mittel hätte das Programm gestoppt werden müssen.
Zu spät reagiert
Bund und Kantone konnten sich laut der EFK erst spät auf Anpassungen der Förderbedingungen verständigen, weil die strategischen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zu wenig geklärt waren. Zudem hätten die bisherigen Anpassungen der Förderbedingungen die Nachfrage nach Fördermitteln zu wenig gedämpft, kritisiert die EFK.
Zwar sei die Anzahl der Gesuche zurückgegangen. Durch den Anstieg der durchschnittlich nachgefragten Unterstützung sei dies aber wieder ausgeglichen worden. Bund und Kantone verlängerten deshalb im Januar 2013 die Programmvereinbarung um ein Jahr, so dass die erwarteten Erträge des Jahres 2015 verwendet werden können.
Bund mitverantwortlich
Trotz dieser Notlösung überstiegen die Zusagen weiterhin die verfügbaren Gelder, schreibt die EFK. Juristisch gingen die Kantone mit der Förderzusage eine Verpflichtung ein. Dem Bund komme aber eine politische Mitverantwortung zu.
Die Finanzkontrolle empfiehlt nun, das Gebäudeprogramm nach 2015 neu zu organisieren. Heute fliessen zwei Dritte der Mittel in den Programmteil A, der nach landesweit harmonisierten Standards Sanierungen an der Gebäudehülle fördert. Die verbleibenden Gelder werden im Programmteil B als Globalbeiträge an die Kantone für Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien, Abwärmenutzung sowie Gebäudetechnik ausgerichtet.
Verantwortlichkeiten unklar
Beim Programmteil A sind die Bundesämter für Umwelt und für Energie zuständig. Für den harmonisierten Vollzug des Programms sind die Kantone verantwortlich. Aus Sicht der EFK sind die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten jedoch unklar, die Entscheidungsprozesse zu kompliziert.
Beim Programmteil B besteht dieses Problem nicht. Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung stimmten gut miteinander überein, hält die EFK fest. Je wirksamer das Programm eines Kantons sei, desto mehr Globalbeiträge erhalte er.
Einheitliche Finanzierung
Die Finanzkontrolle hat nun empfohlen, die Umsetzung beider Programmteile beim Bundesamt für Energie zu konzentrieren. Die Aufgaben und Kompetenzen sollen zudem stärker an die Kantone delegiert werden. Weiter soll eine einheitliche Finanzierung über Globalbeiträge geprüft werden.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sei mit den Empfehlungen einverstanden, schreibt die EFK. Die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren habe dagegen grundsätzliche Bedenken gegen eine ausschliessliche Finanzierung mit Globalbeiträgen geäussert. Das Parlament wird im Rahmen der Energiestrategie 2050 über eine neue Finanzierung des Gebäudeprogramms befinden.