Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf will im Bankenstreit mit den USA kein Notrecht anwenden. Eine entsprechende Forderung verschiedener Politiker bezeichnet sie «widersprüchlich».
Notrecht sei nur für Fälle vorgesehen, bei denen so hohe Dringlichkeit gegeben sei, dass auf parlamentarischem Weg keine gesetzliche Grundlage mehr geschaffen werden könne.
«Das ist hier nicht gegeben», sagte sie im Interview mit der «SonntagsZeitung». Die Bundesverfassung sehe das nun angestrengte Sonderverfahren mit Dringlichkeitsbeschluss ausdrücklich vor. «Es ist deshalb widersprüchlich, den Erlass eines dringlichen Gesetzes zurückzuweisen (…) und an seiner Stelle Notrecht zu verlangen.»
Noch bis Mitte Mai hatte die Schweiz in den Verhandlungen mit den USA mit einem bilateralen Staatsvertrag gerechnet, einem so genannten Memorandum of Understanding, wie die Finanzministerin weiter erklärt.
Die USA hätten dieses Vorgehen wegen des Ratifizierungsprozederes abgelehnt. «Also blieb für den Bundesrat, der sich stets für eine Lösung im Rahmen des geltenden Rechts und gegen Notrecht ausgesprochen hatte, nur der Weg über das vorliegende Gesetz.»
Widerstand im Parlament
Vorgesehen ist, dass dieses Gesetz in der Sommersession der eidgenössischen Räte, welche am (morgigen) Montag beginnt, im dringlichen Verfahren von beiden Räten verabschiedet wird. Dagegen regt sich Widerstand, denn die Details des US-Programms werden erst danach bekannt gegeben.
«Das ist insofern nicht gravierend, als dass das Programm nicht Teil des Gesetzes ist, sondern eine unilaterale Offerte der USA, die sich ausschliesslich an die Banken richtet und in keiner Weise den Bund verpflichtet», erinnerte Widmer-Schlumpf.
Sie vertraut auch den Abmachungen mit den USA. «Wenn zwei Rechtsstaaten sich auf einen gemeinsamen Weg verständigt haben, dann ist auch davon auszugehen, dass sie sich daran halten», sagte sie im Interview weiter.