Finma empfiehlt Rückstellungen für US-Steuerstreit

Die Schweizer Banken sollten nach Ansicht der Eidg. Finanzmarktaufsicht Finma noch dieses Jahr Geld für die Regelung des Steuerstreits mit den USA beiseite legen. Wie hoch die Rückstellungen für Anwaltskosten und mögliche Strafen sein sollen, liess ein Sprecher des Bankenaufseher am Dienstag aber offen.

Die Finma erachtet Rückstellungen für Banken als notwendig (Archiv) (Bild: sda)

Die Schweizer Banken sollten nach Ansicht der Eidg. Finanzmarktaufsicht Finma noch dieses Jahr Geld für die Regelung des Steuerstreits mit den USA beiseite legen. Wie hoch die Rückstellungen für Anwaltskosten und mögliche Strafen sein sollen, liess ein Sprecher des Bankenaufseher am Dienstag aber offen.

Für die Regelung des Steuerstreits mit den USA sollen Schweizer Banken nach Meinung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) noch in diesem Jahr Geld zur Seite legen. Die Höhe der Rückstellungen für Anwaltskosten und mögliche Strafen sei jedoch offen, meinte der Finma-Sprecher am Dienstag.

Einem am Montag dem Schweizer Bankenverband und der Treuhandkammer, dem Dachverband der Schweizer Wirtschaftsprüfer gesandten Schreiben zufolge hält die Finma es für notwendig, dass die Banken Rückstellungen für mögliche Kosten im Zusammenhang mit dem US-Programm zur Beilegung des Steuerstreits wie Anwaltskosten verbuchen.

«Ausserdem erachtet die Finma es als grundsätzlich empfehlenswert, dass Rückstellungen für die zu erwartenden zukünftigen Bussenzahlungen gebildet werden», erklärte der Sprecher. «Beide Elemente seien zu Lasten des Geschäftsjahres 2013 zu verbuchen.»

Die Empfehlung gilt sowohl für das runde Dutzend von Kategorie 1-Geldhäusern, gegen die die Amerikaner bereits wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung ermitteln, als auch für die Institute, die sich bei den Amerikanern bis zum Jahresende selbst anzeigen wollen.

Erst zwei Banken gaben Rückstellungen bekannt

Für die korrekte Bilanzierung seien letztlich die Banken selbst verantwortlich, erklärte der Sprecher weiter. Zudem anerkenne die Finma, dass bezüglich der Höhe der Rückstellungen Unsicherheiten bestehen würden, denen die Banken aber mit nachvollziehbaren Schätzungen Rechnung tragen könnten.

Während Banken der Kategorie 1 wie Credit Suisse und Bank Bär ihre Strafe individuell aushandeln müssen, gilt für die anderen eine Pauschalregelung. Die Institute der sogenannten Kategorie 2 müssen sich auf Geldstrafen einstellen, die zwischen 20 und 50 Prozent der für US-Steuersünder verwalteten Gelder liegen.

Der Strafsatz ist für die US-Gelder am höchsten, die Schweizer Banken 2009 noch annahmen, obwohl die Amerikaner bereits gegen die Grossbank UBS wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung vorgingen.

Bislang gaben erst zwei Institute der Kategorie 1 Rückstellungen bekannt. Credit Suisse legte knapp 300 Mio. Fr. zur Seite. Die Basler Kantonalbank meldete Rückstellungen von 100 Mio. Franken.

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