Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat einige Aufsichtsregeln an die Neuzeit angepasst. So soll es künftig erlaubt sein, Geschäftsbeziehungen über elektronische Kanäle aufzunehmen. Videos oder eine Online-Identifizierung erleichtern die Arbeit von Banken.
Finanzintermediäre waren bisher durch das Schweizer Aufsichtsrecht gezwungen, dass Kunden etwa bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen zwingend handschriftliche Signaturen leisten oder sogar persönlich vorsprechen mussten. Solche Bestimmungen gibt es, um die Geldwäscherei und die Finanzierung von Terrorismus zu bekämpfen.
Nun hat die Finma die Anhörung zu einem Rundschreiben lanciert, dass es etwa Banken und Versicherungen erlauben soll, unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen eine Geschäftsbeziehung mit einem Kunden mittels Video aufzunehmen. Der Plan, der am Freitag von der Behörde publiziert wurde, sieht auch vor, dass in der Finanzwelt eine Identifizierung per Internet hoffähig wird.
Die Finma reagiert damit auf die zunehmende Digitalisierung von Finanzdienstleistungen. Viele Geldgeschäfte nehmen Kunden nämlich heutzutage etwa über mobile Endgeräte vor. Allerdings verlangen viele gesetzliche Bestimmungen noch die physische Einreichung gewisser Dokumente oder eine persönliche Vorsprache. Dies will die Aufsichtsbehörde nun ändern.
Bis zum 18. Januar 2016 dauert die Anhörungsfrist. Die neuen Regeln sollen ab März kommenden Jahres in Kraft treten.