Finma eröffnet Konkurs über Schweizer Tochter von Espírito Santo

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat ein Konkursverfahren gegen die Banque Privée Espírito Santo eröffnet. Die Schweizer Bank gehört zu der zusammengebrochenen portugiesischen Gruppe Espírito Santo.

Hauptssitz der maroden Banco Espirito Santo in Lissabon (Bild: sda)

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat ein Konkursverfahren gegen die Banque Privée Espírito Santo eröffnet. Die Schweizer Bank gehört zu der zusammengebrochenen portugiesischen Gruppe Espírito Santo.

Die finanziellen Probleme der portugiesischen Gruppe haben auch die 1977 gegründete Schweizer Bank mit Sitz in Pully (VD) und Niederlassungen in Genf und Zürich in die Tiefe gerissen.

Zwar war sie von den Problemen in Teilen der portugiesischen Gruppe nicht unmittelbar betroffen. Der mit dem Zusammenbruch des Konzerns einhergehende Vertrauensverlust habe die Schweizer Gesellschaft jedoch vor erhebliche Probleme gestellt, schreibt die Finma in einer Medienmitteilung vom Freitag.

Dies insbesondere deshalb, weil die Schweizer Gesellschaft nicht in die Sanierung des portugiesischen Stammhauses einbezogen wurde. Um einen Zusammenbruch der Grossbank Espírito Santo zu verhindern, griff der portugiesische Staat der Bank mit fast 5 Mrd. Euro unter die Arme. Der Rettungsplan sieht eine Zerschlagung der viertgrössten Bank Portugals vor.

Die Schweizer Bank gab im Juli bekannt, dass sie ihre Geschäftstätigkeit einstellen und die Gesellschaft freiwillig liquidieren werde. Der Status «in Liquidation» habe dazu geführt, dass die Bank ihre Aktiven neu und strenger beurteilen musste, schreibt die Finma. Zudem müsse eine Bank in diesem Status Rückstellungen bilden.

Die vorhandenen Eigenmittel der Schweizer Bank reichten nicht mehr aus. Die Finma stellte fest, dass die Gesellschaft überschuldet ist und eröffnete ein Konkursverfahren.

Gelder bis 100’000 Fr. wohl gedeckt

Nach heutigen Berechnungen verfüge die Bank über ausreichende Mittel, um den noch verbliebenen Kunden ihre Einlagen bis zum Betrag von 100’000 Franken vollumfänglich zurückzuerstatten, schreibt die Finma.

Auf die Mittel der staatlichen Einlagensicherung müsse daher nicht zurückgegriffen werden. Wie die Kundenvermögen über 100’000 Franken gedeckt seien, werde erst der weitere Verlauf des Konkursverfahrens zeigen.

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