Finma will Regeln für Banken bei der Kundenberatung verschärfen

Private Anlegerinnen und Anleger sollen bei der Beratung durch ihre Bank oder andere Finanzdienstleister mehr Schutz erhalten. Die Finanzmarktaufsicht Finma hat am Donnerstag erste Leitlinien vorgelegt, die den Kundenschutz verbessern sollen.

Die Finma will schärfere Regeln für Kundenberater von Banken (Symbolbild) (Bild: sda)

Private Anlegerinnen und Anleger sollen bei der Beratung durch ihre Bank oder andere Finanzdienstleister mehr Schutz erhalten. Die Finanzmarktaufsicht Finma hat am Donnerstag erste Leitlinien vorgelegt, die den Kundenschutz verbessern sollen.

Nach der Finanzkrise stellte die Finma fest, dass Kunden zu Finanzprodukten oft schlecht informiert und ungenügend vor Risiken gewarnt werden. Als Beispiel gelten etwa die Verluste von Schweizer Kunden mit Papieren der zusammengebrochenen US-Bank Lehman Brothers. Viele Anleger waren sich nicht bewusst, in welche Art Finanzvehikel sie ihr Geld steckten.

Damit die Schweiz nicht zum „Kundenschutz-Entwicklungsland“ wird, schlägt die Finma ein Paket mit 18 Massnahmen vor, wie Finma-Direktor Patrick Raaflaub am Freitag in Bern sagte. Das Dokument entstand nach einer Anhörung. Wenn sich die Schweiz nicht an die strengere EU-Regulierung anpasse, drohe sie „zum Anziehungspunkt für dubiose Anbieter“ zu werden.

Zum geprüften Kundenberater

Deshalb sollen Finanzdienstleister neue Pflichten erfüllen müssen, wenn sie Kunden beraten oder ihnen Produkte anbieten. Bei der Beratung von Privatkunden sollen Berater etwa zwingend abklären müssen, über welche Kenntnisse und Erfahrungen ein Kunde verfügt, welche Anlageziele er verfolgt und wie seine Vermögensverhältnisse aussehen.

Halten sie ein Anlageinstrument im Lichte dieser Angaben für ungeeignet, müssen sie dies dem Kunden mitteilen. Eine solche Angemessenheitsprüfung wäre für praktisch alle Instrumente ausser Bankkonten oder börsenkotierte Aktien nötig, wie Urs Zulauf, der Leiter Strategische Grundlagen bei der Finma, sagte. Wolle ein Kunde trotzdem investieren, stehe ihm dies natürlich frei.

In jedem Fall sollen Berater auch offenlegen, wenn sie für ein bestimmtes Produkt Vergütungen von Dritten erhalten. Zudem müssten sie deutlich machen, wie viel ihre Dienste kosten. Bei Reisebüros sei dies heute selbstverständlich, nicht aber bei der Finanzberatung, sagte Raaflaub.

Kundenberater sollen ausserdem eine Prüfung ablegen und sich ständig weiterbilden müssen. Neu möchte die Finma auch externe Vermögensverwalter beaufsichtigen: Sie sollen nur noch mit Bewilligung der Finma tätig sein dürfen.

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