Firmen aus Russland und China setzen nach Angaben der Antikorruptions-Organisation Transparency International (TI) am häufigsten Schmiergelder bei Geschäften im Ausland ein. Die Schweiz gilt gemäss TI als wenig korrupt. Dennoch fordert die Organisation Verbesserungen.
Die korrektesten Unternehmen stammen aus den Niederlanden und der Schweiz. Auch Konzerne aus Belgien, Deutschland und Japan sind gemäss der am Mittwoch in Berlin veröffentlichten TI-Untersuchung der Bestechung nur wenig zugeneigt. Am Schluss der Liste stehen nach Russland und China auch Mexiko und Indonesien. Die Studie stützt sich auf die Befragung von 3000 führenden Geschäftsleuten aus 30 Ländern.
Bestechung gehöre für viele Unternehmen „zum Alltagsgeschäft und zieht sich durch ihre Geschäfte“, erklärte TI-Chefin Huguette Labelle. Dies gelte nicht nur bei Geschäften mit öffentlichen Stellen, sondern auch bei den Beziehungen von Unternehmen untereinander.
Labelle warnte, auch Unternehmen, die es versäumten, Bestechung in ihrer Zulieferkette vorzubeugen, riskierten es, für das Verhalten ihrer Angestellten und Geschäftspartner belangt zu werden.
Bestechung auf dem Bau
TI untersuchte weiter, welche Wirtschaftsbereiche am häufigsten von Bestechungsversuchen betroffen sind. Demnach fliesst Schmiergeld am häufigsten bei öffentlichen Aufträgen und Bauarbeiten.
Bei letzterem Bereich, in dem es geradezu „katastrophale Auswirkungen für die allgemeine Sicherheit“ haben könne, wenn Regeln umgangen würden, warnte die Antikorruptions-Organisation. Am wenigsten bestochen wird in der Landwirtschaft.
Labelle forderte die 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) dazu auf, mehr gegen die Korruption zu unternehmen: „Bei ihrem Treffen in Cannes diese Woche müssen die G20-Regierungen Massnahmen gegen Bestechungsversuche im Ausland als vordringliche Aufgabe begreifen.“ Dadurch würde die Weltwirtschaft fairer.
Gesetzesänderung gefordert
Auch wenn die Schweiz in der Studie einen Top-Platz einnimmt, sieht TI Schweiz Handlungsbedarf. So sei die Gesetzeslage betreffend Privatkorruption unbefriedigend, schreibt die Schweizer Sektion der Antikorruptions-Organisation.
So müsse hierzulande bei einer Bestechungshandlung im Privatsektor eine Strafanzeige vorliegen, damit die Behörden tätig werden dürften. Ohne Anzeige könnten die Behörden nicht von sich aus eine Untersuchung einleiten. Die Organisation fordert deshalb die Umgestaltung der Privatkorruption vom Antragsdelikt in ein Offizialdelikt um ungestrafte Bestechungshandlungen zu verhindern.