Einheimische Fischer dürfen nach dem Ausweiden ihres Fangs die Fischabfälle künftig nicht mehr zurück in den See werfen. Die Kantone können jedoch Ausnahmen dieser Regel zulassen.
Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP) verabschiedet. Sie tritt am 1. Dezember 2015 in Kraft.
Die Verordnung scheidet Deutschschweiz und Romandie. In der Westschweiz ist es nämlich gang und gäbe, Fischabfälle im See zu entsorgen. Die Bodensee-Anrainerstaaten haben diese Praxis aber verboten, und auch in den Deutschschweizer Seen halten sich die Fischer an dieses Verbot.
Bei der letzten Änderung im Jahr 2011 wurde die Verordnung auf Druck der Westschweizer Kantone abgeschwächt. Sie sah vor, dass Nebenprodukte von Wassertieren, die im Rahmen der einheimischen Fischerei auf dem Fangboot ausgeweidet werden, im Herkunftsgewässer entsorgt werden dürfen.
Die nun vom Bundesrat verabschiedete Änderung schränkt das wieder ein – das Entsorgen von Fischabfällen in den Herkunftsseen Seen soll nicht grundsätzlich erlaubt sein. Die Verordnung sieht jedoch vor, dass der Kantonstierarzt Ausnahmen von dieser Regel machen kann.
Der Bundesrat hat zudem weitere Änderungen der VTNP verabschiedet. Dort festgehalten sind nun präzisierte Vorschriften zur Erhitzung von Milchprodukten, welche an Nutztiere verfüttert werden. Dies soll die Verbreitung von Tierseuchen eindämmen.