Flughafen Zürich sistiert «Lärmfünfliber» – genug Geld im Lärmfonds

Die Gebühren für abfliegende Passagiere am Flughafen Zürich sinken um 5 Franken. Aufgrund der Verfügung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) wird der so genannte «Lärmfünfliber» ab 1. Februar nicht mehr erhoben, wie die Flughafen Zürich AG am Freitag mitteilte.

Flugzeuge der Airline Swiss auf dem Flughafen Zürich (Archiv) (Bild: sda)

Die Gebühren für abfliegende Passagiere am Flughafen Zürich sinken um 5 Franken. Aufgrund der Verfügung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) wird der so genannte «Lärmfünfliber» ab 1. Februar nicht mehr erhoben, wie die Flughafen Zürich AG am Freitag mitteilte.

Die Sistierung des «Lärmfünflibers» hatte der Flughafen bereits im vergangenen Dezember angekündigt. Mit der Gebühr von fünf Franken wurde bisher der Fluglärmfonds alimentiert, mit dem Kosten refinanziert werden, die durch Fluglärm anfallen.

Der Lärmschutzfonds verfüge nach heutigem Wissensstand über genügend Mittel, um die Kosten für Lärmschutzmassnahmen in dem vom Fluglärm betroffenen Gebiet und jene für formelle Enteignungen zu decken, heisst es in der Mitteilung.

Verzichten kann der Flughafen auf den «Lärmfünfliber» insbesondere auch, weil weiterhin ein «tiefer zweistelliger Millionenbetrag» aus den lärmabhängigen Landegebühren in den Fonds einfliesst.

Über die Gebühren am Flughafen Zürich wird seit Monaten gestritten. Nach den gescheiterten Verhandlungen zwischen der Flughafen Zürich AG und den Flughafennutzern verfügte das BAZL im November die neuen Gebühren.

Diese Verfügung wurde vom Board of Airline Reprentatives, der Swiss und weiteren Fluggesellschaften im Dezember mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht angefochten. Der «Lärmfünfliber» sei davon nicht betroffen, heisst es in der Mitteilung der Flughafen Zürich AG.

Die Flughafengebühren, die allen Passagieren verrechnet werden, setzen sich zusammen aus Passagiergebühr, Sicherheitsgebühr, Lärmgebühr und einer Gebühr für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität. Mit dem Wegfall des «Lärmfünflibers» fallen ab 1. Februar pro Lokalpassagier noch Gebühren von insgesamt 36,40 Franken, pro Transferpassagier von 18,90 Franken an.

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