Die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren sowie die 26 Schweizer Sozialdirektoren haben sich auf einen Mechanismus geeinigt, der eine bessere Verteilung von Ausschaffungen auf die Schweizer Flughäfen bringen soll. Der Grundgedanke ist, dass Flughafenkantone künftig weniger Asylsuchende zugewiesen erhalten.
Pro Ausschaffung eines nicht ausreisewilligen Asylsuchenden mit rechtskräftig abgewiesenem Asylgesuch soll der Standortkanton des Flughafens künftig 0,2 Asylsuchende weniger aufnehmen müssen. Oder mit anderen Worten: Pro fünf Ausschaffungen erhält der Flughafenkanton vom Bund eine Person weniger zugeteilt.
Darauf haben sich die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) sowie die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) im April respektive Ende Juni geeinigt. Das gab KKJPD-Generalsekretär Roger Schneeberger am Dienstag im Zusammenhang mit einer Antwort der bernischen Kantonsregierung auf einen parlamentarischen Vorstoss auf Anfrage bekannt.
Entlastung des Kantons Zürich
Die entsprechende Vereinbarung zwischen der KKJPD und dem Kanton Zürich ist seit dem 1. Juli in Kraft und wird in den nächsten Wochen noch formalisiert. Auf der Basis dieses Vertrags wird Schneeberger nun auch mit den Kantonen Bern und Genf Verhandlungen für einen Leistungsvertrag führen.
Es geht um die Entlastung des Kantons Zürich, von dem aus heute rund 80 Prozent der zirka 5000 nicht freiwilligen Ausreisen von Asylsuchenden und der knapp 3000 Ausschaffungen von Ausländern ohne Aufenthaltsbewilligung erfolgen. Der Flughafen Zürich-Kloten kommt aufgrund der in den letzten Jahren stetig gestiegenen Zahl von Ausschaffungen an den Anschlag.
738 Asylsuchende weniger für Kanton Zürich
Schon im Vorfeld der nationalen Asylkonferenz vom vergangenen Januar in Bern war die Bereitschaft der vier Kantone Bern, Genf, Basel-Stadt und Basel-Land bekannt geworden, künftig den Kanton Zürich zu entlasten. Ab Genf gehen schon heute Ausschaffungen von Personen in Linienflügen vonstatten.
Ab dem Regionalflughafen Bern-Belp sind aber bisher nur Sonderflüge – zirka zehn pro Jahr – abgewickelt worden. In Linienflugzeugen wurden bis heute von Bern aus keine Ausländer – begleitet von Polizisten – in ihr Herkunftsland zurückgeschafft.
Keine Ausschaffungen via Agno
Stimmen der Berner und der Genfer Sicherheitsdirektor den Leistungsvereinbarungen zu, hat dies zur Folge, dass der Kanton Zürich dank der neuen Regelung künftig pro Jahr – auf der Basis der Zahlen von 2012 – 738 Asylsuchende weniger aufnehmen muss. Zürich erhielt im Jahr 2012 4930 Asylsuchende zugeteilt.
Der Kanton Genf soll künftig – auf total etwa 1500 Aslysuchende – 231 Personen weniger aufnehmen müssen, Bern 28. Alle anderen Kantone werden hingegen mehr Asylsuchende beherbergen müssen.
Der Kanton Genf übernimmt im Gegenzug 250 Ausschaffungen mehr ab Flughafen Genf-Cointrin, Bern 200 ab Bern-Belp.
Auf dem Flughafen von Agno bei Lugano können nach Angaben der KKJPD momentan keine Ausschaffungen durchgeführt werden, weil es in den letzten Monaten keine Fluggesellschaften gab, die für Ausschaffungen in Frage kamen. Dies kann sich aber nach Auffassung der KKJPD wieder ändern.